© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  19/13 / 03. Mai 2013

Meldungen

Bischöfe kritisieren Proteste gegen Homoehe

BONN. Der Sekretär der deutschen Bischofskonferenz, P. Hans Langendörfer, hat die Proteste gegen die Homo-Ehe in Frankreich kritisiert. „Wir würden das nicht wollen“, sagte Langendörfer laut einem Bericht des katholischen Nachrichtenportals kath.net auf einer Diskussionsveranstaltung. Außerdem gebe es in Deutschland seitens der Kirchen „niemals eine vergleichbare Mobilisierung“. Dies sei auch nicht der Wunsch der Kirchen, sagte er. Ohnehin gebe es in Deutschland keine vergleichbare Protestkultur, was sowohl die katholische als auch die evangelische Kirche „so in Ordnung“ fänden. In Frankreich hatte die Nationalversammlung vergangene Woche die Homo-Ehe endgültig beschlossen. Zuvor hatten mehrfach Hunderttausende für die Erhaltung der traditionellen Ehedefinition demonstriert. (tb)

 

Neues Verfahren gegen Beate Zschäpe

ERFURT. Gegen die mutmaßliche NSU-Terroristin Beate Zschäpe läuft ein weiteres Ermittlungsverfahren. Wie erst jetzt bekannt wurde, ermittelt die Staatsanwaltschaft Erfurt seit März wegen eines Vorfalls am Silvesterabend 1996. Damals sei es auf dem Erfurter Hauptbahnhof zu einem Streit zwischen zwei Reisenden und einer Dreiergruppe gekommen, in dessen Verlauf angeblich auch Schüsse gefallen seien. Die beiden Reisenden, darunter der Berliner Filmemacher Dominik Reding, zeigten damals den Vorfall nicht an, da sie angeblich Repressionen aus der rechtsextremistischen Szene fürchteten. Nach der Aufdeckung der Zwickauer Terrorzelle meldeten sich die beiden Männer dann im vergangenen Jahr beim Bundeskriminalamt und äußerten den Verdacht, daß es sich bei den Tatbeteiligten um das Trio der Zwickauer Terrorzelle handeln könnte. Am Montag soll vor dem Oberlandesgericht München der Prozeß gegen Beate Zschäpe beginnen. (tb)

 

Razzia bei NPD-Fraktionschef

SCHWERIN. Der Landtag von Mecklenburg-Vorpommern hat vergangene Woche die Immunität des NPD-Fraktionsvorsitzenden Tino Müller aufgehoben. Zuvor hatte die Staatsanwaltschaft Neubrandenburg eine Durchsuchung der Büros des Abgeordneten beantragt. Ihm wird ein Verstoß gegen das Landespressegesetz vorgeworfen. Demnach dürfen nur Personen, die unbegrenzt strafrechtlich verfolgt werden können, für ein regelmäßig erscheinendes Presseerzeugnis verantwortlich sein und damit nicht Abgeordnete, die unter Immunität stehen. Müller sei laut Staatsanwaltschaft im Impressum des rechtsextremen Uecker-Randow Boten als Verantwortlicher im Sinne des Presserechts aufgeführt. Dies beweise eine PDF-Ausgabe der Publikation vom Januar 2011. Die NPD nannte die Aktion ein „theatralisches Eilverfahren“. Die Staatsanwaltschaft habe ein Exotengesetz ausgegraben, um Tino Müller zu verfolgen. (tb)

Versenden
  Ausdrucken Probeabo bestellen