© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  21/13 / 17. Mai 2013

Meldungen

Wien: Neue Akzente in der „Gedenkkultur“

Wien. Erstmals seit Ende des Zweiten Weltkrieges stellte das österreichsiche Bundesheer anläßlich des 8. Mai auf dem Wiener Heldenplatz eine Mahnwache auf. Bereits im Vorfeld hatte Verteidigungsminister Gerald Klug (SPÖ) verlauten lassen, daß man am „Tag der Befreiung vom Nazi-Regime“ und zum „Gedenken an die Opfer des Faschismus“ einen „neuen Akzent in der österreichischen Gedenkkultur“ setzen wolle. „Für einschlägige Gruppen“ so Klug, dürfe es „keinen Platz geben, schon gar nicht auf dem Heldenplatz“. Am Abend gaben die Wiener Symphoniker, auf Initiative des Mauthausen-Komitees, bei einem „Fest der Freude“ ein Gedenkkonzert. Bis dato hatten die Waffenstudenten des Wiener Korporationsrings (WKR) ihr traditionelles Gedenken an alle Toten der beiden Weltkriege, unter lautstarkem Gejohle linker und linksextremer Gruppen, auf dem Heldenplatz abgehalten. Süffisant titelte der linksliberale Standard: „Wichs muß zu Hause bleiben“. (ctw)

 

Renaissance für Stalin-Denkmale

JAKUTSK. In der ostsibirischen Großstadt Jakutsk ist ein Denkmal für Stalin aufgestellt worden. Die Bronzebüste wurde am 8. Mai in Gegenwart des kommunistischen Duma-Abgeordneten Kazbek Tajsajew, örtlicher Kommunisten und Weltkriegsveteranen auf einem Firmengelände eingeweiht. Anlaß war der am 9. Mai begangene Tag des Sieges über das Deutsche Reich 1945. Die Forderung der Kommunisten, das Denkmal im Zentrum zu errichten, lehnte die Stadt ab. Der Chef der Rohdiamanten fördernden Firma „Almazy Anabara“, die den Platz zur Verfügung stellte, ist aktives Mitglied der Kremlpartei „Einiges Rußland“. Das neue Denkmal ist bereits das dritte in der russischen Teilrepublik Jakutien, das in den letzten Jahren errichtet wurde. Unter Stalin erhielt Jakutien den Status einer Autonomen Sowjetrepublik. (ru)

 

Dämpfer für Kataloniens Unabhängigkeitsstreben

MADRID. Spaniens Verfassungsgericht hat die im Januar vom katalalonischen Parlament verabschiedete „Erklärung der Souveränität“, die ein Referendum über die Trennung von Spanien zum Ziel hat, außer Kraft gesetzt. Explizit gestand das Gericht der Zentralregierung in Madrid das Recht zu, gegen die Souveränitätserklärung zu klagen. Madrid sieht durch sie die in der Verfassung garantierte Einheit Spaniens gefährdet. Innerhalb von fünf Monaten muß das Gericht nun über den Widersspruch entscheiden. Während Madrid den Entscheid begrüßte, beschrieb der Präsident der katalonischen Regionalregierung den Gerichtsentscheid als „sehr beunruhigend und zutiefst enttäuschend“. Dennoch, so Artur Mas, werde man an den Plänen festhalten. (ctw)

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