© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  22/13 / 24. Mai 2013

Auf die Wirkung kommt es an
Stimmungsmache statt Wahrheitssuche: Der NSU-Prozeß weist schon jetzt bedenkliche Tendenzen auf
Doris Neujahr

Kein Verschwörungsaugur, sondern der Präsident des Bundesgerichtshof, Klaus Tolksdorf, warnte im April davor, das Verfahren gegen den sogenannten NSU in einen Schauprozeß zu verwandeln. Anlaß waren Forderungen, den Prozeß in eine Messehalle zu verlegen oder per Video zu übertragen. Aus dem Mund eines der höchsten Juristen sind das starke Worte, auch wenn man die polemische Absicht berücksichtigt. Schauprozesse sind die Negation der Rechtsstaatlichkeit und eine Begleiterscheinung von Diktaturen. Wie ernst also ist der Vergleich zu nehmen?

In Schauprozessen geht es nicht um Schuld oder Unschuld, sondern um die exemplarische Wirkung und den politischen Effekt. Die Angeklagten werden zu Schau- und Demonstrationsobjekten degradiert. Die Gegner sollen vernichtet, die Opposition ausgeschaltet, die Gesellschaft eingeschüchtert und auf Kurs gebracht werden. Die Urteile sind willkürlich, maßlos und stehen vorher fest.

Der Prototyp des modernen Schauprozesses entstand in der Sowjetunion, wo in den 1920er Jahren mehrere „Industrieprozesse“ gegen Angehörige der technischen Intelligenz geführt wurden. Sie waren angeklagt, den sozialistischen Aufbau sabotiert und mit dem kapitalistischen Ausland konspiriert zu haben. Das Verfahren sollte die systemischen Fehler der sowjetischen Ökonomie verschleiern und auf die Ranküne des Klassenfeindes zurückgeführen. Außerdem wollte die Kommunistische Partei das Selbstbewußtsein der technischen Intelligenz brechen, die mit der Industrialisierung in eine wichtige Rolle hineingewachsen war, und auf ihre dienende Funktion zurückstutzen.

Die Anklagen waren reine Halluzinationen. Erst recht traf das auf die „Moskauer Prozesse“ zu, die Stalin von 1936 bis 1938 gegen die alte Garde Lenins inszenierte. Begleitet wurden die Prozesse von Pressekampagnen, Demonstrationen, Resolutionen und betrieblichen Meetings, die eine harte Bestrafung verlangten. Fortschrittliche Intellektuelle aus dem Westen waren beeindruckt.

Die kommunistische Schriftstellerin Anna Seghers wohnte 1930 einem Industrieprozeß bei. Das Stakkato des Richters, die Demonstranten, die am Gericht vorbeizogen und deren Rufe in den Saal schallten, interpretierte sie als Ausdruck jener elementaren Kraft, welche die Oktoberrevolution freigesetzt hatte. Hier ging es um Höheres als um Schuld oder Unschuld von Einzelnen. Der Prozeß war rechtens, weil er stattfand und dem Fortschritt diente!

Ankläger in einem Prozeß 1937 in Moskau war der Generalstaatsanwalt Andrej Wyschinski, der die Angeklagten als „Abschaum“, „stinkendes Aas“ und „tollwütige Hunde“ beschimpfte. Auf ihn bezog sich Hitler, als er 1944 dem Präsidenten des Volksgerichtshofs, Roland Freisler, die Aburteilung der Verschwörer vom 20. Juli übertrug: „Das ist unser Wyschinski.“

Die Nationalsozialisten hatten sich mit dem Kopieren der sowjetischen Juistizpraxis lange schwer getan. Der Versuch, den Reichstagsbrandprozeß 1933/34 nach sowjetischem Vorbild zu inszenieren, scheiterte am Reichsgericht, das die meisten Angeklagten freisprach. Daraufhin wurde der Volksgerichtshof gebildet. Mit seinem auf Zelluloid festgehaltenen Gebrülle bewies Freisler – ein ehemaliger Kommunist –, daß er in der Lage war, Wyschinskis Niveau zu erreichen. Ein qualitativer Unterschied aber blieb: Die in Moskau verhandelten Verschwörungen waren reine Hirngespinste, das Attentat auf Hitler war hingegen echt.

Vor diesem Hintergrund muß man den Begriff mit Vorsicht verwenden. Tatsächlich wird der „Schauprozeß“ heute nicht im Wortsinn, sondern metaphorisch oder umgangssprachlich benutzt, um auf bedenkliche Tendenzen im Zusammenhang mit dem NSU-Prozeß aufmerksam zu machen.

Bestürzend war zuletzt die voyeuristische Gerichtsberichterstattung in Echtzeit. Journalisten führten die Hauptangeklagte Zschäpe wie ein Zoo-Exponat vor. Die mediale Allgegenwart des NSU, die behauptete Eindeutigkeit der Schuldfrage und die hysterische Tonlage stehen im Gegensatz zur geringen Aussagekraft der bekanntgewordenen Indizien. Zur Stimmungsmache gehört die antifaschistische Demonstration in München, die im April in Erwartung des Prozeßbeginns veranstaltet wurde. Allerdings ist das deutsche Publikum resistenter als das sowjetische. Es beruhigt, daß die geschürte Erregung auf Zeitungen, Rundfunkanstalten, Politiker und Aktivistengruppen beschränkt bleibt und in der Breite kaum Resonanz findet.

Die Politik bis hoch zum Bundespräsidenten hat die Schuld der Angeklagten und des NSU an den zehn Morden faktisch präjudiziert: durch Gedenkveranstaltungen, den Empfang von Opferangehörigen, durch Umbenennungen von Straßen und Plätzen und ungewohnt schnellen Entschädigungsleistungen. Es wurde eine „Ombudsfrau der Bundesregierung für die NSU-Opfer“ – das Wort „mußmaßliche“ fehlt in der Bezeichnung – berufen, die fortlaufend ihre Erwartungen an das Gericht formuliert.

Für türkische Lobbyorganisationen und den türkischen Staat ist der NSU-Prozeß ein Hebel, um Einfluß auf die deutsche Innenpolitik zu nehmen, um Kontrollfunktionen, Sonderrechte, letztlich eine Definitionshoheit in und über Deutschland zu beanspruchen. Im Windschatten des Verhandlungsbeginns haben die Kanzlerin und der Außenminister erklärt, die EU-Beitrittsverhandlungen mit der Türkei intensivieren zu wollen. Wieviel Ermessensspielraum bleibt da dem Gericht, das außerdem Gefahr läuft, ethnische Krawalle auszulösen, falls es dem aufgebauten Erwartungsdruck nicht entspricht?

Aufschlußreich sind Äußerungen des Rechtsanwalts Mehmet Daimagüler. Der ehemalige FDP-Politiker, „Young Leader“ der Atlantik-Brücke und „Global Young Leader“ des Weltwirtschaftsforums vertritt die Nebenklage. Die New York Times zitierte ihn mit den Worten, der NSU-Prozeß habe die gleiche Bedeutung wie der Kriegsverbrecherprozeß in Nürnberg. Daimagüler hat den Satz dementiert, in Wirklichkeit habe er gesagt: „In der deutschen Nachkriegsgeschichte hat es eine Reihe von Strafprozessen mit großer gesellschaftspolitischer Relevanz gegeben, so etwa die Nürnberger Prozesse, die Einsatzgruppenprozesse, die RAF-Verfahren und die Mauerschützenprozesse.“

Das Dementi ist semantisch inhaltsleer, denn die Verfahren gegen die RAF und die Mauerschützen liegen auf einer völlig anderen Ebene als der Nürnberger und seine Nachfolgeprozesse. In Nürnberg zielten die Ankläger erklärtermaßen darauf ab, am Beispiel der Angeklagten mit dem NS-System abzurechnen, es zu ächten und einen politischen, moralischen und geistig-kulturellen Paradigmenwechsel in Deutschland zu erzwingen. Der soll, so das implizite Vorhaben heute, mit dem NSU-Prozeß in eine neue Phase treten und zu einer offiziell „bunten Republik“ führen.

Aus dieser Perspektive ist der Begriff „Schauprozeß“ eine polemische Überspitzung, doch als solche nicht gänzlich abwegig. Auf jeden Fall wird die juristische Dimension des Prozesses von der politischen überlagert und droht von ihr dominiert zu werden.

 

NSU-Prozeß: Fragwürdiger Umgang mit den Verteidigern Beate Zschäpes

Zu den Auffälligkeiten des sogenannten NSU-Prozesses gegen Beate Zschäpe und vier Mitangeklagte vor dem 6. Strafsenat des Oberlandesgerichts München (Staatsschutzsenat; Aktenzeichen: 6 St 3/12) gehört der Umgang mit ihren Verteidigern Anja Sturm, Wolfgang Stahl und Wolfgang Heer – im Gerichtssaal und außerhalb. Selbst die erfahrene Spiegel-Gerichtsreporterin Gisela Friedrichsen (67) stellte in einer Zwischenbilanz der ersten vier Prozeßtage zum Umgang mit den Verteidigern Beate Zschäpes fest: „Das Gericht behandelt sie bisweilen wunderlich.“ Sie verweist auf die Wortgefechte zwischen Wolfgang Heer und dem Vorsitzenden Richter Manfred Götzl (JF 21/13) sowie die anscheinend noch nicht geklärte Rollenverteilung der Verteidiger („Wer ist der Boß?“) untereinander. Das Heer geltende „höhnische Gelächter“ quittiert Friedrichsen mit der Bemerkung: „Ein solches Gelächter aber gehört nicht in ein Verfahren, in dem es um den Mord an zehn Menschen geht.“

Besonders peinlich fällt die Berichterstattung der Welt aus. In einem Online-Beitrag vom vergangenen Samstag ist mit Blick auf die Verteidiger Zschäpes von den „überforderten Musketieren“ die Rede. Es habe den Anschein, als sei ihnen „einiges aus den Händen geglitten“. Dann wird’s persönlich: „Auf Fotos wirkten die drei stets ernst dreinblickenden Juristen wie direkt aus ‘Boston Legal’ gehüpfte, smarte US-Staranwälte.“ Doch schon in der ersten Pozeßphase hätten sie Nerven gezeigt und seien „entzaubert“. Als Beleg dafür führt die Welt-Autorin unter anderem an, Anwalt Heer habe sich durch „Lacher der Nebenkläger zur Weißglut treiben“ lassen. Und zur Verteidigerin Anja Sturm fällt ihr ein, sie „machte sich durch seltsame hochhackige Schuhe angreifbar, die im Gerichtssaal völlig fehl am Platz wirkten“. Ob das nun „Kloakenjournalismus“ (Helmut Kohl) oder „Schweinejournalismus“ (Oskar Lafontaine) ist, sei dahingestellt.

Anfang Juni wird der Prozeß fortgesetzt.

Foto: Beate Zschäpe: Die Politik hat der Entscheidung über die Schuld der Angeklagten und des NSU an den zehn Morden faktisch vorgegriffen

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