© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  25/13 / 14. Juni 2013

Meldungen

Islamisten überfallen „ARD“-Kamerateam

OFFENBACH. Radikale Islamisten haben am vergangenen Freitag ein Kamerateam der ARD angegriffen und dabei drei Personen verletzt. Die Journalisten wurden vor der Tauhid-Moschee in der Offenbacher Innenstadt attackiert, während sie Hinweisen über radikalisierte Jugendliche nachgingen. Diese sollen geplant haben, in Syrien gegen die Regierungstruppen zu kämpfen. Als das Kamerateam vor der Moschee eintraf, um mit dem Imam über die Gerüchte zu sprechen, sei es „gezielt“ von „jungen Männern“ attackiert worden, teilte der SWR am Montag mit. Ein Kameraassistent wurde durch Tritte und Schläge so schwer verletzt, daß er noch an Ort und Stelle notärztlich behandelt werden mußte. Der Imam der Moschee zeigte sich „überrascht“ von dem Vorfall. (ho)

 

Midas: „Dolomiten“-Chef gibt Präsidentschaft auf

Meran. Edita Slezáková ist neue Präsidentin des Verbandes der Minderheitenzeitungen in Europa, Midas. Die Chefin der ungarischsprachigen Zeitung Új Szó aus der Slowakei löst damit nach zwölf Jahren den Chefredakteur der Südtiroler Dolomiten, Toni Ebner, ab. Dem Zusammenschluß von Minderheitenzeitungen gehören 31 Tageszeitungen aus ganz Europa an, darunter vier deutschsprachige aus Dänemark (Der Nordschleswiger), Rumänien (Allgemeine Deutsche Zeitung für Rumänien) und Italien (Dolomiten, Neue Südtiroler Tageszeitung). Die größte Anzahl stellen jedoch die sechs finnischen und die sieben katalanischen Zeitungen. (rg)

 

Werbung: Preisangaben in Fußnoten unzulässig

Köln. Preisangaben im Kleingedruckten können unwirksam sein. Das OLG Köln hat in einem Urteil zur Gestaltung einer Plakatwerbung klargestellt, daß Preise auch dann aus dem Stand lesbar sein müssen, wenn sie in der Fußnote aufgeführt werden. In dem konkreten Fall ging es um einen Elektronikfachmarkt, der eine Plakatwerbung einsetzt, deren Fußnote sich in Bodennähe befindet. Aufgrund der kleinen Schrift war sie unter normalen Umständen nicht lesbar. Der Argumentation des Unternehmens, die Anforderungen seien im Streitfall geringer, da die angesprochenen Kunden technikaffin seien, folgte das Gericht nicht. (rg)

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