© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  28/13 / 05. Juli 2013

Meldungen

Staatsanwaltschaft erhebt Meuterei-Anklage

Rostock. Sechs Angehörige der Deutschen Marine müssen sich unter anderem wegen Meuterei vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft Rostock erhob in der vergangenen Woche Anklage gegen sechs Besatzungsmitglieder des Schnellboots „Hermelin“, die einen Vorgesetzten angegriffen haben sollen. Die Soldaten sollen Mitte Februar im Hafen von Beirut den vorgesetzten Unteroffizier aus seiner Koje gezerrt, mit Klebeband gefesselt und mit dem Schriftzug „Hier wohnen die Mongos“ beschmiert haben. Den Angeklagten droht eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren. In der Geschichte der Bundeswehr wurde bisher erst einmal ein Soldat wegen Meuterei angeklagt und verurteilt. (ms)

 

Drohnen-Angriff: Range verzichtet auf Verfolgung

Karlsruhe. Im Fall des 2010 bei einem amerikanischen Drohnen-Angriff in Pakistan getöteten deutschen Staatsangehörigen Bünyamin E. verzichtet die Bundesanwaltschaft auf eine Anklage. Nach Ansicht der Behörde habe es sich bei E. nicht um einen vom Völkerrecht geschützten Zivilisten, sondern um einen bewaffneten Kämpfer gehandelt. „Gezielte Angriffe gegen solche Personen in einem bewaffneten Konflikt sind kein Kriegsverbrechen nach dem Völkerstrafgesetzbuch“, teilte Generalbundesanwalt Harald Range mit. Bünyamin E. sei nach Pakistan gereist, um sich an den dortigen militärischen Auseinandersetzungen zu beteiligen. Er war am 4. Oktober 2010 beim Angriff einer Drohne getötet worden. (ms)

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