© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  33/13 / 09. August 2013

Umwelt
Schwierige Rechtslage
Heiko Urbanzyk

Die Zwangsumlage des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) befeuert den Aufbau von Windenergieanlagen. 23.000 stehen bereits, Tendenz steigend. Das stört viele, denn dadurch wird die deutsche Landschaft oft zur Unkenntlichkeit „verspargelt“. Klaus Pechmann kennt die Gründe für zunehmende Verschandelung. Im Fachblatt Umwelt- und Planungsrecht erklärt er, daß der Wildwuchs mangelhafter Raumordnung und Landesplanung geschuldet sei. Diese überlasse den Gemeinden die „unkoordinierte Ausbreitung“. „Die auch von der Politik geschürte Goldgräberstimmung in den Gemeinden ist aber ein schlechter Ratgeber für eine sensible und verantwortungsvolle Planung“, meint er. Es gebe keinen Grund, wahllos Windparks in Naturschutzgebiete und nahe Wohnhäusern zu bauen. Konzentrierte Standorte müßten her, um „Flurschäden“ zu begrenzen.

Doch die bittere Spargelernte droht erst noch. Pechmann recherchierte, daß der Rückbbau der Windkraftanlagen ebenso chaotisch oder gar nicht ablaufen könnte wie der Aufbau. Wird ein Windrad aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen nicht mehr genutzt, so muß es laut Baugesetzbuch zurückgebaut werden. Der Abbau werde kein Selbstläufer, pro Anlage koste das um die 160.000 Euro. Eingreifen könne die Staatsmacht mit bauaufsichtlichen Beseitigungsverfügungen. Die Rechtslage sei aber „suboptimal“. Zeige ein Betreiber beim Rückbau keine Kooperationsbereitschaft, werde eine gerichtsfeste Durchsetzung schwierig. Pechmann bescheinigt diesem Teil der Energiewende eine „gesetzgeberische Fehlleistung“. Nach 20 Jahren laufe die EEG-Förderung für eine Windanlage aus. Dann sei die Nutzungsaufgabe zu erwarten, bei Schäden vorher. Handelt der Gesetzgeber nicht bald, droht ein toter Spargelwald zurückzubleiben.

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