© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  36/13 / 30. August 2013

Meldungen

Wulff muß sich vor Gericht verantworten

Hannover. Mit Altbundespräsident Christian Wulff muß sich erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik ein ehemaliges Staatsoberhaupt vor Gericht verantworten. Das Landgericht Hannover teilte am Dienstag mit, daß gegen Wulff ein Hauptverfahren wegen Vorteilsannahme und -gewährung eröffnet werde. Dem früheren niedersächsischen Ministerpräsidenten wird vorgeworfen, im Jahr 2008 im Zusammenhang mit einem Besuch des Münchner Oktoberfestes Geschenke von dem Unternehmer David Groenewold angenommen zu haben. Die Anwälte Wulffs bezeichnen die Vorwürfe als haltlos. (ms)

 

Urteil nach Einsatz von Wasserwerfern

STUTTGART. Fast drei Jahre nach einem Wasserwerfereinsatz gegen Anti-Stuttgart-21-Demonstranten hat das Amtsgericht Stuttgart Strafbefehl gegen drei Polizisten erlassen. Das Gericht warf zwei Kommandanten und einem Staffelführer fahrlässige Körperverletzung im Amt vor. Durch den Strahl zweier Wasserwerfer waren laut Stuttgarter Zeitung fünf beziehungsweise acht Personen verletzt worden. Ein Kommandant und ein Staffelführer wurden zu je siebenmonatigen Freiheitsstrafen auf Bewährung verurteilt. Der Kommandant des zweiten Wasserwerfers, durch dessen Einsatz weniger Demonstranten verletzt worden waren, wurde mit einer Geldstrafe belegt. Das Verfahren gegen einen weiteren Rohrführer war gegen Zahlung einer Geldbuße eingestellt worden. Die Polizei hatte beim „schwarzen Donnerstag“ am 30. September 2010 im Stuttgarter Schloßgarten Wasserwerfer gegen teils aggressive Gegner des Bahnhofprojektes Stuttgart 21 eingesetzt. Ein Mann büßte dabei einen Großteil seines Augenlichts ein. (krk)

 

Salafist erhält Bewährungsstrafe

SOLINGEN. Im Prozeß um die Salafisten-Ausschreitungen in Solingen vom vergangenen Jahr hat das Amtsgericht Solingen den Anführer zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Dem 28 Jahre alten Hasan K. war unter anderem gefährliche Körperverletzung vorgeworfen worden. Außerdem soll er am 1. Mai 2012 etwa 60 Salafisten dazu angestiftet haben, während einer Demonstration der Bürgerbewegung Pro NRW die Polizei anzugreifen. Bei der Auseinandersetzung waren drei Beamte verletzt worden. Die Salafisten hatten sich durch mehrere islamkritische Zeichnungen, unter anderem vom dänischen Karikaturisten Kurt Westergaard, provoziert gefühlt, die von Pro NRW bei der Kundgebung in der Nähe einer Moschee gezeigt wurden.Wie die Rheinische Post berichtet, verurteilte das Gericht den Rädelsführer am Dienstag wegen Körperverletzung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Bedrohung und Landfriedensbruch. (krk)

 

Umfrage der Woche

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Ja, denn der Fall ist 25 Jahre her. 1,2 %

Ja, denn Beck hat sich glaubhaft von der Forderung distanziert, Pädophilie zumindest teilweise zu legalisieren. 1,6 %

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abgegebene Stimmen gesamt: 4132

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