© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  40/13 / 27. September 2013

Meldungen

Verfassungsschutzchef warnt vor Islamisten

Köln. Der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Hans-Georg Maaßen, hat vor islamistischen Extremismus und Terrorismus in Deutschland gewarnt. Dies sei im Moment die Hauptbedrohung für Leben und Sicherheit in der Bundesrepublik, sagte er dem Deutschlandfunk. „Wir haben ein sehr hohes Personenpotential an Islamisten in Deutschland, 42.000 Personen“, berichtete Maaßen. Nach Erkenntnissen seiner Behörde habe die Zahl der jungen Männer, die nach Syrien gehen wollen, um im Bürgerkrieg zu kämpfen, deutlich zugenommen. Derzeit gehe man von rund 170 jungen Islamisten aus. „Das erfüllt uns mit Sorge, weil diese Personen vermutlich wieder zurückkommen werden“, sagte der Verfassungsschutzpräsident. Es bestehe die Gefahr, daß einige Rückkehrer mit einem terroristischen Auftrag nach Deutschland kommen. (ms)

 

Hubschrauber NH90 sorgt für Kritik

Berlin. Die Opposition hat die Bundesregierung für die Probleme der Bundeswehr mit den Hubschraubern vom Typ NH90 in Afghanistan verantwortlich gemacht. „Es ist ein Skandal, daß die Bundesregierung den Soldaten in Afghanistan immer noch nicht funktionsfähige Helikopter zum Verletztentransport zur Verfügung stellt“, zitiert der Spiegel den Grünen-Politiker Jürgen Trittin. Der SPD-Verteidigungsexperte Hans-Peter Bartels beklagte ein nichtfunktionierendes „Prestigeprojekt“. Laut dem Magazin geht es um Mängel des Transporthubschraubers bei Funk, Navigation und Software. Diese machten den Einsatz des Fluggeräts bei einigen Missionen unmöglich. Mit den Maschinen vom Typ NH90 sollen vermehrt verwundete Soldaten gerettet werden, wenn die Vereinigten Staaten ihre Hubschrauber wie geplant reduzieren. (ms)

 

Gericht bestätigt Visumspflicht für Türken

Berlin. Türken, die als Touristen nach Deutschland reisen wollen, brauchen auch künftig ein Visum. Das hat am Dienstag der Europäische Gerichtshof in Luxemburg entschieden. Damit folgte das Gericht der Aufassung der Bundesregierung. Geklagt hatte eine Türkin, der von den Behörden ein Visum für den Besuch ihres Stiefvaters verweigert worden war. Die Frau wollte trotzdem einreisen und berief sich auf den zwischen Europäischer Union und Türkei geregelten „freien Dienstleistungsverkehr“. Sie sei von der Visumspflicht befreit, da sie schließlich während ihres Aufenthaltes Dienstleistungen in Anspruch nehme. Dies wäre laut Bundesinnenministerium aber faktisch gleichbedeutend mit einer Visumsfreiheit für Kurzzeitaufenthalte türkischer Staatsangehöriger gewesen, da jeder Tourist während seines Aufenthalts irgendeine Dienstleistung (etwa eine Busfahrt) in Anspruch nehme. (ms)

 

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