© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  41/13 / 04. Oktober 2013

Meldungen

Taxonomie im Wettlauf mit dem Artensterben

Wilhelmshaven. Da die Erde bis zu zehn Millionen, größtenteils noch unentdeckt lebende und teilweise vom Aussterben bedrohte Arten bevölkern, ist der Abschluß ihrer Klassifizierung erst in 15.000 Jahren zu erwarten. Um schneller voranzukommen, setzt die klassische Taxonomie (biologische Klassifikation von Arten) auf modernste Methoden der Molekularbiologie und Computertomographie. Allerdings verweigert sich dieser integrative Ansatz radikalen Forderungen, die Taxonomie auf die Auswertung von Erbsubstanzen zu reduzieren und neue Arten nur anhand von DNA-Sequenzen zu bestimmen. Neuere Studien hätten, so der Biologe Michael Raupach (Deutsches Zentrum für Marine Biodiversitätsforschung) im Magazin Senckenberg (7-8/13), Ungenauigkeiten der reinen DNA-Taxonomie offenbart, weshalb althergebrachte Methoden keinesfalls ausgemustert würden. (ck)

www.senckenberg.de

 

Alzheimer: Lerndefizite im Tierversuch behoben

GÖTTINGEN. Über die Ursachen von Alzheimer weiß die Hirnforschung immer noch zu wenig, um therapeutische Anleitungen geben zu können. Auch aufwendige und kostenintensive Studien nähren nur vage Hoffnungen auf eine wirksamere Behandlung dieser Demenz. Dazu zählen auch Resultate der Grundlagenforschung im Deutschen Zentrum für Neodegenerative Erkrankungen, wie sie André Fischer präsentiert (Spektrum der Wissenschaft, 7/13). Seiner Göttinger Arbeitsgruppe sei es kürzlich gelungen, das Netzwerk von Mikro-RNA, wichtigen Regulatoren zellulärer Prozesse im Hippocampus (medialer Großhirnteil), zu identifizieren. Auf Mikro-RNAs gingen Fehlsteuerungen der Genaktivität zurück, die den Untergang von Nervenzellen auslösen. Im Tiermodell sei es bereits gelungen, einen Überschuß von Mikro-RNA 34c auszuschalten und dadurch Lerndefizite zu beheben. (ft)

www.dzne.de

 

Umwelt-TÜV für Kamine und Kachelöfen beginnt

DESSAU. Angesichts steigender Öl- und Gaspreise wird Holz wieder beliebter. Doch Besitzer alter Heizanlagen müssen bis Ende des Jahres nachweisen, daß ihr Ofen die strengeren Grenzwerte für Feinstaub und Kohlenmonoxid (CO) der Novelle der Immissionsschutzverordnung (BImSchV) einhält. Stößt der Kamin oder Kachelofen mehr als 150 Milligramm pro Kubikmeter Staub und mehr als vier Gramm CO aus, muß er entsprechend eines langfristigen Zeitplans ausgetauscht oder mit einem Filter versehen werden. Anlagen von 1995 haben beispielsweise eine Frist bis Ende 2024. Etwa 15 Millionen Haushalte besitzen einen Kamin oder Kachelofen. (fis)

www.buba.de/publikationen/heizen-holz

 

Erkenntnis

„Der Golfstrom fließt jetzt an- derswo, im Netz, und in der alten Welt schmelzen die Gletscher: Unternehmen wie Siemens, die Universitäten, Verlage wie Suhrkamp, politische Parteien. Großstrukturen, die bisher stabil und selbstverständlich schienen, weichen auf und zerfallen.“ Martin Lindner, Medienwissenschaftler und Unternehmensberater

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