© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  44/13 / 25. Oktober 2013

Meldungen

EU: Schlappe für Abtreibungs-Lobby

Strassburg. Die bürgerliche Mehrheit im EU-Parlament hat sich in einer dramatischen Abstimmung erfolgreich gegen eine Resolution gewandt, die ein Recht auf Abtreibung und pädophile Tendenzen begünstigt hätte. Der Estrela-Bericht genannte Resolutionsentwurf war von feministischen Gruppen und Abgeordneten ausgearbeitet worden, um die europaweite Bürgerpetition „einer von uns“ politisch zu neutralisieren. Diese Bürgerinitiative stützt sich auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs, in dem das Recht des ungeborenen Lebens auf Schutz und Unversehrtheit ab der Verschmelzung von Ei-und Samenzelle anerkannt wird. Die Petition hat in mehr als zwölf Ländern 1,4 Millionen Unterschriften gesammelt, ist somit rechtlich wirksam und zwingt die EU-Kommission, Mittel für Organisationen einzufrieren, die Abtreibung fördern oder selber durchführen. Es geht um mindestens 144 Millionen Euro. Wäre die Estrela-Resolution angenommen und nicht in den Ausschuß zurückverwiesen worden, hätte die EU-Kommission sich darauf berufen und die Bürgerpetition ins Leere laufen lassen können. (lim)

 

Israel weiter skeptisch gegenüber Irans Politik

GENF. Ein vom Iran vorgelegter Drei-Stufen-Plan zur Lösung des Streits um sein Atomprogramm ist auf Zustimmung von Europäern und Amerikanern gestoßen. Der Sprecher der amerikanischen Regierung, Jay Carney, lobte nach den zweitägigen Gesprächen in Genf vergangene Woche die „Ernsthaftigkeit“ und „Substanz“ des Dialogs mit der neuen iranischen Regierung von Präsident Hassan Rohani. Für Anfang November wurde ein weiteres Treffen vereinbart. Angeblich hat der Iran auch unangemeldete Kontrollen seiner Atomanlagen in Aussicht gestellt. Israel zeigte sich skeptisch über die Fortschritte. „Wir sind besorgt, Genf 2013 könnte wie München 1938 enden“, sagte der Minister für strategische Angelegenheiten, Yuval Steinitz, in Anspielung auf das Münchner Abkommen, das die Expansionspolitik des Dritten Reiches gegenüber der Tschechoslowakei absegnete. (tb)

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Katyn: Polnische Klage von Gericht abgewiesen

STRASSBURG. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat eine Klage polnischer Opferangehöriger gegen Rußland wegen des Massakers von Katyn abgelehnt. Rußland habe kein Grundrecht der 15 Kläger verletzt, urteilten die Richter. Auf die Geschehnisse aus dem Jahr 1940 ging das Gericht nicht ein. Da das Massaker vor dem Beschluß der Europäischen Menschenrechtskonvention (November 1950) geschehen sei, sahen sich die Richter als nicht zuständig an. Forderungen der Hinterbliebenen nach Schmerzensgeld wies das Gericht zurück. Sie hatten beklagt, daß Rußland nie aufgeklärt habe, wer für das Massaker von Katyn verantwortlich war, und die Täter nicht zur Rechenschaft gezogen habe. Auch wurde den Klägern der Einblick in die Ermittlungsakten verwehrt. Mit letzterem hatte auch das Gericht zu kämpfen. Die Richter rügten, daß Rußland ihnen nicht Unterlagen zur Verfügung gestellt habe. Vor allem die Einsicht in die Akten zur Einstellung des Verfahrens habe man vergeblich von Moskau gefordert. Damit habe Rußland gegen die Konvention verstoßen. (krk)

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