© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  45/13 / 01. November 2013

EU-Verordnung zur Leistung von Staubsaugern
Gewollte Verbotswut
Jörg Fischer

Nur Miele Miele‘, sagte Tante, die alle Waschmaschinen kannte“, so warb das westfälische Familienunternehmen schon vor 86 Jahren. Das gilt noch heute und auch für die Bodenstaubsauger des europäischen Marktführers. Auch die „Made in Germany“-Geräte von Bosch und Siemens verbinden gründliche Staub­aufnahme mit niedrigem Stromverbrauch – allerdings kosten 2.300 Watt fressende und lärmende Sauger aus China nur einen Bruchteil des deutschen Preises. Manche geben eben ihr Geld lieber für geschlossene Kopfhörer als für solide Hausgeräte aus.

Doch was gehen solche Kaufentscheidungen die EU an? Eine Menge, denn die „Ökodesign“-Richtlinie 2009/125 „zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte“ ist ein Freibrief zur Reglementierung. Die daraus abgeleiteten EU-Verordnungen betreffen nicht nur Glühlampen, sondern auch PCs, Fernseher oder Umwälzpumpen sowie sämtliche Haushaltsgeräte – vom Geschirrspüler über den Kühlschrank bis hin zum Staubsauger.

Ab September 2014 dürfen neue Heimstaubsauger – Industriegeräte sind nicht betroffen – nur noch eine Nennleistungsaufnahme von weniger als 1.600 Watt haben. Drei Jahre später sollen es 900 Watt sein. „Soweit vorhanden, muß der Schlauch so haltbar sein, daß er auch nach 40.000 Schwenkungen unter Belastung noch verwendbar ist“, verlangt die EU-Verordnung 666/2013. Die Staubemission dürfe höchstens ein Prozent betragen. „Die Verbotswut der Kommission muß dringend gebremst werden“, heuchelte nun der EU-Parlamentarier Herbert Reul vorigen Samstag in der Bild-Zeitung. Doch es waren seine CDU-Kollegen und die Kanzlerin, die zusammen mit Rot-Grün die „Ökodesign“-Richtlinie aus „Klimaschutzgründen“ abnickten.

EU-Verordnung 666/2013: eur-lex.europa.eu

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