© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  50/13 / 06. Dezember 2013

Fragwürdige Gewinnausweisungen des Rettungsfonds EFSF
Euro-Bilanzkosmetik
Wolfgang Philipp

Deutschland stehe zum Euro und werde weiterhin „solidarische Unterstützung beispielsweise in Form von Hilfskrediten“ leisten, heißt es im neuen Koalitionsvertrag. Zur Vermeidung von „künftigen Verwerfungen in der Währungsunion“ müßten aber Haushaltspolitiken und Schuldenentwicklung besser überwacht werden. Daß mit Überwachung eher geschicktere Bilanzkosmetik gemeint sein könnte, offenbart der Umgang mit dem Euro-Rettungsschirm EFSF.

Diese Aktiengesellschaft luxemburgischen Rechts hat ein Grundkapital von 28,5 Millionen Euro. Laut der jüngsten Zwischenbilanz beträgt die EFSF-Bilanzsumme aber 183,2 Milliarden. Darin enthalten sind die Hilfen an Griechenland (133 Milliarden), Portugal (21,1) und Irland (15,4). Außerdem verbucht sind Forderungen aus der Zinsstundung an Athen. Mit 74 Milliarden wird sogar ein Gewinn ausgewiesen – und hier beginnt der Skandal: Griechenland wurden seine Niedrigzinsen für zehn Jahre gestundet, weil der Staat zahlungsunfähig war und ist. Da die Zinsen formell nicht erlassen wurden (de facto wird das später der Fall sein), ist es an sich korrekt, die gestundeten Zinsen als Forderung auszuweisen. Unvertretbar aber ist es, solche Forderungen voll zu bewerten. Wer einem Zahlungsunfähigen Zinsen stundet, erwirbt eine dubiose Forderung, die im Interesse der Bilanzwahrheit in beträchtlichem Umfange als Verlust abgeschrieben werden müßte. So hätte auch die EFSF verfahren müssen.

Schon die Hauptforderungen gegen Griechenland hätte sie, was alle anderen Gläubiger taten, erheblich abschreiben müssen. Für die gestundeten Zinsen gilt das erst recht. Die EFSF hat daher keinen Gewinn, sondern, wegen des Abschreibungsbedarfs allein auf die Zinsen einen Milliardenverlust gemacht, der das winzige Stammkapital bei weitem überschreitet. Nach allen geltenden Regeln ist die EFSF pleite. Was hier stattfindet, um dies zu verdecken, ist Bilanzfälschung – basierend allein auf neuartigem „Euro-Recht“.

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