© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  02/14 / 03. Januar 2014

Nürnberger Urteile gegen deutsche „Südost-Generäle“: In Haßgefühlen befangen
Verschiebung der Schuldproportionen
(wm)

Im Herbst 1944 gelang der Wehrmacht ein reibungsloser Rückzug aus dem festländischen Griechenland. Das war der Auftakt für den Bürgerkrieg zwischen kommunistischen und royalistischen Partisanen, der bis 1949 tobte und etwa 125.000 Griechen das Leben kostete. Das neugriechische Geschichtsbild ist davon unberührt, konzentriert sich vielmehr auf die weit geringeren Opfer, die 1943/44 der Partisanenkampf gegen die deutsche Besatzungsmacht kostete. Ähnliche Verschiebungen der Schuldproportionen lagen dem Nürnberger Prozeß gegen die deutschen „Südost-Generäle“ zugrunde, der Anfang 1948 mit drakonischen Strafen wegen ihrer Verantwortung für Geiselerschießungen endete. Wie der Nürnberger Jurist Klaus Kastner darlegt, hätten alliierte Ankläger und Richter dabei kein Verständnis und keine Kenntnis von der Realität des Partisanenkampfes gehabt (Juristische Zeitgeschichte, 3/2013). Das Gericht „schwamm“ bei der Tatsachenfeststellung, der Hauptankläger habe Beweismittel manipuliert, die meisten US-Juristen blieben in „Haßgefühlen“ befangen, die Urteilsfindung war „streckenweise oberflächlich“. Nicht zuletzt auf diese rechtsstaatlichen Mängel sei zurückzuführen, daß die „Nürnberger Prinzipien“ vom Vietnamkrieg bis zu den Militäraktionen Israels in Palästina und im Libanon wenig Beachtung fanden.

www.juristische-zeitgeschichte.de

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