© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  03/14 / 10. Januar 2014

Lesereinspruch

Fehlinterpretiert

Zu: Volksabstimmung über Europa“ von Björn Schumacher (JF 52/13-1/14)

Ihre Kritik an unserer genutzten Begrifflichkeit „EU-Zentralstaat“ klingt sehr bemüht. Eine staatsrechtliche Kategorie „Superstaat“ als Oberbegriff für den föderalen Bundesstaat und den Zentralstaat gibt es nicht. In unsere Ablehnung des „EU-Zentralstaates“ eine Zustimmung zum Bundesstaat hineinzuinterpretieren geht erkennbar fehl. Es ist ersichtlich Ziel der Kampagne, bewußtzumachen, daß dieser EU-Bundes- oder Zentralstaat die bislang bestehende staatliche Souveränität Deutschlands übernimmt.

Unsere Forderung geht auch nicht „politisch ins Leere“, weil die EU nicht demokratisch sei und also wegen der Ewigkeitsgarantie des Artikel 79 Abs. 3 GG in Verbindung mit Artikel 20 Abs. 1 GG eine Übertragung staatlicher Souveränität an diese nicht erfolgen dürfe. Tatsächlich übertragen Regierung und Parlament unsere Souveränität doch in kleinen und in großen Stücken trotz der verfassungsrechtlichen Garantien und trotz irgendwelcher Verfassungsgerichtsurteile immer weiter an die EU, zuletzt mit der Bankenunion.

Beatrix von Storch, Berlin / Sprecherin & Vorsitzende der Zivilen Koalition e.V.

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