© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  07/14 / 07. Februar 2014

„Genetische Diskriminierung in Deutschland“: Nur zwei Fälle nachgewiesen
Weitere Forschung notwendig
(wk)

Es gibt mittlerweile eine schier unendliche Anzahl von Gründen, sich diskriminiert zu fühlen. Trotzdem aber finanziert das Bundesministerium für Bildung und Forschung ein Projekt zum neuerfundenen Thema „Genetische Diskriminierung in Deutschland“. Der Begriff „bezeichnet die ungerechtfertigte Ungleichbehandlung von Menschen aufgrund vermuteter oder tatsächlich vorhandener genetisch bedingter Eigenschaften und wird strikt von Diskriminierung aufgrund von Behinderung und Krankheit unterschieden“. Allerdings erbrachte eine großangelegte Befragung von vermeintlich Betroffenen durch Sozialwissenschaftler der Goethe-Universität in Frankfurt und der Hochschule der Bundeswehr in Hamburg „lediglich Hinweise auf zwei Fälle, die die klassische Definition genetischer Diskriminierung erfüllen“. Das ist für die Diskriminierungsexperten Thomas Lemke, Katharina Liebsch, Tabea Eißing, Bettina Hoeltje, Ulrike Manz und Tino Plümecke jedoch kein Grund, auf die weitere Beschäftigung mit der „Genetischen Diskriminierung“ zu verzichten. Vielmehr schlagen sie – in der überaus deutlichen Absicht, die eigenen Pfründe noch auf Jahre hinaus weiter zu sichern – eine Ausweitung des Begriffes und die „Neuausrichtung der sozialwissenschaftlichen Auseinandersetzung mit dem Thema“ vor (Soziale Welt, 1/2013).

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