© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  09/14 / 21. Februar 2014

Umwelt
Freiheit der Meere?
Heiko Urbanzyk

Vor der deutschen Küste wird es eng. Grund sind Windparks auf dem Meer. Ihr Ausbau beschränkt zunehmend die Manöverflächen der Bundeswehr, wie Jan-Hendrik Dietrich (Universität Kassel) in der Fachzeitschrift Natur & Recht erklärt. Die Mammutwindräder sollen wegen der Energiewende bis zum Jahr 2030 15 Prozent des deutschen Strombedarfs decken. Ein langer Weg: Vorher muß noch Kriegsmunition vom Meeresboden geborgen werden. Schließlich wären da noch die Deutschen, die zwar den Ökostrom wollen, nicht aber die Stromtrassen vor der eigenen Haustür.

Kommen zivil-militärische Nutzungskonflikte zwischen Windenergie und Bundeswehr?

Nun noch zivil-militärische Nutzungskonflikte zwischen Windenergiebranche und Bundeswehr? Die Ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ), die der Bundesrepublik gemäß Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen von 1982 zur Nutzung zusteht, umfaßt laut Dietrich eine Gesamtmeeresfläche von 33.000 Quadratkilometern in Nord- und Ostsee. Hiervon seien bereits rund 4.800 für Windparks reserviert oder bebaut. Noch immer wächst aber der Bedarf. „Daß die Begehrlichkeiten der Windenergiebranche Zuspruch bei der Bundeswehr finden, darf indes bezweifelt werden“, meint Dietrich. Die Truppe habe die Meeresflächen der AWZ bisher konkurrenzlos nutzen können: Luftkampfübungen mit Bordkanonen und Luft-Luft-Raketen, Einsatz großkalibriger Flak und Artillerie der Kriegschiffe sowie U-Boot-Einsätze seien auf offener See problemlos möglich gewesen. Da sollten Windräder besser nicht in der Nähe stehen.

Eine Rechtsgrundlage für die Ausweitung militärischer Übungsgebiete fehlt. Für Windräder gibt es sie dagegen. Im Zweifel würde bei der Planung neuer Offshore-Windparks die Landesverteidigung daher zurückstehen müssen. Daß bloß keinem Bordkanonier beim Anblick des Spargels der Finger am Abzug juckt ...

Versenden
  Ausdrucken Probeabo bestellen