© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  15/14 / 04. April 2014

Meldungen

Fall Jonny K.: Täter müssen ins Gefängnis

BERLIN. Die fünf Männer, die im Oktober 2012 den zwanzigjährigen Jonny K. am Alexanderplatz zu Tode geprügelt haben, müssen ihre Gefängnisstrafen antreten. Der Bundesgerichtshof verwarf am Montag die Revision der Tätern als unbegründet. Die Urteile des Landgerichtes vom August 2013 sind damit rechtskräftig. Die Schwester des Opfers, Tina K., zeigte sich erleichtert. „Nun ist die Sache abgeschlossen“, zitierte sie der Anwalt Roland Weber im Tagesspiegel. Drei der türkischen Täter wurden zu zwei Jahren und acht Monaten Haft verurteilt, zwei weitere bekamen eine Jugendstrafe von zwei Jahren und drei Monaten. Der Haupttäter Onur U. sitzt bereits im Gefängnis. Er war wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt worden. (FA)

 

Minister weist Kritik an Bildungsplan zurück

STUTTGART. Der baden-württembergische Kultusminister Andreas Stoch (SPD) hat die Gegner des Bildungsplans scharf kritisiert. „Es gibt offensichtlich Menschen, die ein Interesse daran haben, Konflikte zu schüren, weil sie ein grundsätzliches Problem mit gesellschaftlichen Veränderungen haben“, sagte Stoch der Wochenzeitung Kontext. Die Bewegung „arbeitet mit Unterstellungen und wirft der Regierung vor, sie wolle die Schüler umerziehen“. Hintergrund ist eine Online-Petition gegen den Entwurf eines neuen Bildungsplans in Baden-Württemberg, die von knapp 200.000 Personen unterzeichnet wurde. Die Kritiker werfen den Machern des Bildungsplans vor, Kinder im Sinne einer homosexuellen Ideologie vereinnahmen zu wollen. Diesen Vorbehalten widersprach Stoch. „Wir wollen keine Veränderung der Sexualmoral herbeiführen.“ (FA)

 

Partei Die Freiheit wehrt sich gegen Beobachtung

MÜNCHEN. Die islamkritische Partei Die Freiheit hat angekündigt, gegen die Beobachtung durch den bayerischen Verfassungsschutz zu klagen. „Die CSU-geführte bayerische Staatsregierung benutzt die Beobachtung und die Berichterstattung hierüber als Vehikel des Wahlkampfes“, kritisierte Parteichef Michael Stürzenberger. Ziel der Klage ist es demnach, der Staatsregierung die Beobachtung der Partei gerichtlich zu verbieten. In ihrer Klageschrift schreibt Die Freiheit, daß der Islam selbst verfassungsfeindlich sei. Deswegen könne auch „Islamfeindlichkeit“ nicht gegen das Grundgesetz verstoßen. Das bayerische Innenministerium läßt die Partei seit 2013 durch den Inlandsgeheimdienst beobachten. Zur Begründung heißt es unter anderem: „Der Landesverband der Partei Die Freiheit fordert Muslime auf, einzelne islamische Glaubensgrundsätze aufzugeben.“ Bei der Kommunalwahl in München erhielt die Partei 0,6 Prozent der Stimmen und verpaßte einen Sitz im Stadtrat. (ho)

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