© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  15/14 / 04. April 2014

Meldungen

Nötigung: Ottfried Fischer unterliegt „Bild“

MÜNCHEN. Neue Niederlage für Ottfried Fischer: Das Oberlandesgericht München hat einen Bild-Journalisten vom Vorwurf freigesprochen, den Schauspieler genötigt zu haben. Fischer hatte dem Reporter vorgeworfen, ihn mit einem Sexfilm zu einem Exklusiv-Interview genötigt zu haben. Der Freispruch vom Vorwurf der Verletzung des persönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen wurde jedoch zur Neuverhandlung an das Landgericht zurückverwiesen. Fischer wurde 2009 tatsächlich von einem Zuhälter und zwei Prostituierten erpreßt. Der Zuhälter wurde deswegen zu einer Haftstrafe von drei Jahren und acht Monaten Haft verurteilt. (ho)

 

EuGH hält Netzsperren für grundsätzlich zulässig

LUXEMBURG. Internetanbieter können dazu verpflichtet werden, Netzseiten mit Urheberrechtsverletzungen zu sperren. Dies geht aus einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes hervor. Hintergrund ist die Klage des Filmunternehmens Constantin, das einen österreichischen Provider aufgefordert hatte, das mittlerweile abgeschaltete Streamingportal kino.to zu sperren. Bis heute ist allerdings unklar, ob das Ansehen von Filmen, ohne diese ganz herunterzuladen, tatsächlich ein Verstoß gegen das Urheberrechtsgesetz ist. Die Bundesregierung hatte dies im Fall der Pornofilmplattform Redtube zuletzt verneint. (ho)

 

Schleichwerbung bei Youtube strafbar?

ANSBACH. Die Bezirksregierung Mittelfranken hat ein Prüfverfahren gegen die Youtube- Comedy-Gruppe „Y-Titty“ eingeleitet. Dabei geht es um den Verdacht, die Künstlerformation verbreite in ihren millionenfach aufgerufenen Videos Schleichwerbung für Samsung, McDonalds und Coca-Cola. „Wenn da Absicht dahintersteht und auch Geld fließt und ein Auftrag erteilt wird, dieses Produkt zu zeigen, dann ist das Schleichwerbung“, kritisierte der Vorsitzende der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten Jürgen Brautmeier gegenüber „Report Mainz“. Nach Informationen des Magazins soll „Y-Titty“ bis zu 50.000 Euro für Werbung verlangt haben. Unklar ist bisher allerdings, ob die Landesmedienanstalten für Youtube überhaupt zuständig sind. (ho)

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