© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  21/14 / 16. Mai 2014

Meldungen

Rente: DDR-Opfer erhalten mehr Geld

Leipzig. Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR erhalten ab 1. Januar 2015 mehr Geld. Die Ausgaben für Opferrenten und weitere Leistungen sollen laut Leipziger Volkszeitung um insgesamt 28,39 Millionen Euro erhöht werden. Die Länder beteiligen sich daran mit 9,98 Millionen Euro, den Rest trägt der Bund, berichtet das Blatt unter Berufung auf einen entsprechenden Referentenentwurf von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD). Die Opferrente gibt es seit September 2007, Leistungen nach dem beruflichen Rehabilitierungsgesetz seit Dezember 2003. Die gesetzlichen Leistungen sind seitdem nicht erhöht worden. Bezieher der sogenannten Opferrente erhalten in Zukunft monatlich Zuwendungen von bis zu 300 Euro statt wie bisher maximal 250 Euro. Für beruflich Verfolgte erhöht sich die monatliche Ausgleichszahlung um 30 auf dann 214 Euro monatlich. Für Verfolgte, die eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen, steigt der Leistungsbetrag von derzeit 123 auf 153 Euro. (ms)

 

Staatsanwaltschaft wehrt sich gegen Edathy

Hamburg. Die Staatsanwaltschaft Hannover hat sich laut Spiegel gegen den Vorwurf von Sebastian Edathy gewehrt, bei mehreren Durchsuchungen am 10. Februar die Immunität des damaligen SPD-Bundestagsabgeordneten mißachtet zu haben. „Die Durchsuchungen sind auf rechtsstaatlichem Wege und ohne Grundrechtsbruch zustande gekommen“, zitiert das Magazin Oberstaatsanwalt Thomas Klinge. Edathys Anwalt Christian Noll habe am 10. Februar schriftlich darauf hingewiesen, daß sein Mandant am 7. Februar auf sein Abgeordnetenmandat verzichtet habe und seine Immunität daher erloschen sei. Aufgrund dieser Angabe und der damaligen Presseveröffentlichungen sei die Behörde davon ausgegangen, daß den Durchsuchungen nichts im Wege stehe. „Wir werden die Vorwürfe noch prüfen, nehmen aber an, daß sie für das Verfahren keine Rolle spielen“, sagte Klinge. (ms)

 

Sterbehilfe: Anklage gegen Ex-Senator Kusch

Hamburg. Die Staatsanwaltschaft Hamburg hat gegen den früheren Justizsenator Roger Kusch im Zusammenhang mit dessem Sterbehilfeverein Anklage erhoben. Dem ehemaligen CDU-Politiker wird vorgeworfen, gemeinschaftlich mit einem Arzt zwei Frauen in mittelbarer Täterschaft getötet zu haben. Der Arzt sei regelmäßig für den Verein Sterbehilfe Deutschland, dessen Vorsitzender Kusch ist, als psychiatrischer Gutachter tätig gewesen. Laut Staatsanwaltschaft waren die beiden Frauen im Alter von 81 und 85 Jahren im Juni 2012 dem Verein beigetreten und im November gestorben. Die Anklagebehörde wirft Kusch und dem Arzt vor, versucht zu haben, einen Präzedenzfall zu schaffen. Den Frauen seien keine Alternativen aufgezeigt worden. (ms)

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