© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  25/14 / 13. Juni 2014

Eine kleine App macht den Taxistand nervös
Uber und die vierzig Räuber
Markus Brandstetter

Vor nichts auf der Welt haben die Menschen mehr Angst als vor der Freiheit. Für Unterdrückung, Vorschriften, Erlasse, Gesetze und Gängeleien kämpfen Millionen – denken wir nur an die EU-Bürokratie. Aber für Freiheit, und wenn sie vor der Tür stünde, kämpft kaum einer.

So geht es jetzt auch wieder bei einer Taxi-Operette, die sich „Uber und die vierzig Mietwagen-Räuber“ nennt, wobei Uber der Name einer amerikanischen Firma ist, die im Moment weltweit ins Taxi-Geschäft einsteigt. Uber selbst ist kein Taxiunternehmen mit echten Fahrern und Wagen, sondern eine Internet-Plattform, die Fahrten vermittelt.

Das geschieht über eine Software, kurz „App“ genannt, die sich jeder auf ein intelligentes Mobiltelefon laden kann. Diese App ermöglicht es, einen Fahrauftrag via Handy anzumelden. Prompt kommt dann eine Rückmeldung, wann welches Fahrzeug die gewünschte Fahrt übernehmen kann und was das kostet. Die Preise für die Fahrt liegen 40 Prozent unter denen normaler Taxis. In Deutschland gibt es Uber bislang in Berlin, München und Frankfurt, aber der Dienst soll bald nach Hamburg, Köln und Düsseldorf expandieren.

Schon als die Amerikaner ankündigten, nach Europa expandieren zu wollen, gab es wütende Proteste. In Paris, wo der Taxi-Markt seit jeher hermetisch abgeschlossen ist, Taxis immer Mangelware und viel zu teuer sind, wurden den privaten Uber-Fahrern die Reifen zerstochen und die Scheiben eingeworfen. In Deutschland hat ein Berliner Taxi-Unternehmer gegen Uber geklagt, worauf das Landgericht Berlin eine einstweilige Verfügung erlassen hat.

Die Gründe, die Taxiunternehmer gegen Uber ins Feld führen, sind altbekannt: Die Fahrer sind Privatleute, sie besitzen in der Regel keinen Führerschein zur Fahrgastbeförderung, haben keine Taxikonzession und keine Mietwagenerlaubnis. Damit begehen sie einen Wettbewerbsverstoß. Uber verlangt von seinen Fahrern allerdings schon, daß diese 21 Jahre alt und unbescholten sind sowie kein ellenlanges Punkteregister in Flensburg haben. Streng juristisch gesehen, sind die Vorwürfe der Taxifahrer richtig, aber den Fahrgästen winken – und das ist ja wohl das Entscheidende – niedrigere Preise, ein größeres Angebot und ein schnellerer Service.

Aber ganz egal, was gegen Uber vorgebracht wird – Internetdiensten, die über Handys in Anspruch genommen werden können, gehört die Zukunft. Hinter Uber stehen Goldman Sachs und Google, gerade hat das Unternehmen mehr als eine Milliarde US-Dollar bei Investoren eingesammelt, der Gang an die Börse ist nur eine Frage der Zeit. Dazu paßt, daß der Berliner Taxi-Unternehmer, der die einstweilige Verfügung gegen Uber erwirkt hat, sich nicht traut, davon Gebrauch zu machen, da er astronomische Schadenersatzansprüche der Amerikaner fürchtet.

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