© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  28/14 / 04. Juli 2014

Meldungen

Gerichtshof erlaubt Burka-Verbot

STRASSBURG. Das Burka-Verbot in Frankreich verstößt nicht gegen die Grundrechte. Dies geht aus einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte hervor. Demnach darf ein Staat die Vollverschleierung verbieten, wenn damit das Zusammenleben der Gesellschaft gewahrt bleibe.Geklagt hatte eine moslemische Frau aus Frankreich, die sich durch das Gesetz diskriminiert fühlte. Sie gab an, das Verbot, in der Öffentlichkeit eine Burka zu tragen, verletze ihr Grundrecht auf Religions- und Meinungsfreiheit. Die französische Nationalversammlung hatte 2010 mit überwältigender Mehrheit für ein Verbot der Burka votiert. Dem Gesetz nach müssen Frauen, die in der Öffentlichkeit einen Ganzkörperschleier tragen, 150 Euro Strafe zahlen oder einen Integrationskurs besuchen. Männern, die ihre Frauen zum Tragen der Burka zwingen, drohen Strafen bis zu 30.000 Euro und ein Jahr Gefängnis. 2011 trat das Gesetz in Kraft. Seitdem klagten mehrere Moslems dagegen, unterlagen dabei jedoch vor allen Gerichten. (ho)

 

EU kürt Albanien mit Kandidatenstatus

TIRANA. Die Eindämmung der Korruption sei die größte Herausforderung der albanischen Regierung, kommentierte der deutsche Botschafter Hellmut Hoffmann die Entscheidung der EU, das Land zum offiziellen Beitrittskandidaten zu küren. „Die Umsetzung der Rechtsstaatlichkeit ist der Schlüssel, und daher würde ich den Akzent auf die Justizreform legen“, sagte er im Gespräch mit der Deutschen Welle. Albanien gehört zu den wirtschaftlich schwächsten Ländern Europas. Die Türkei und Saudi-Arabien versuchen die moslemische Bevölkerungsmehrheit (zirka 70 Prozent) als islamischen Brückenkopf in Europa zu instrumentalisieren. (cs)

 

Kommunistische Täter freigesprochen

WARSCHAU. Drei noch lebende Verantwortliche für die blutige Unterdrückung des Arbeiteraufstands im Dezember 1970 in Polen sind freigesprochen beziehungsweise zu symbolischen Strafen verurteilt worden. Ein Berufungsgericht in Warschau sprach am Montag den damaligen Ersten Parteisekretär und Mitglied des Politbüros, Stanisław Kociołek vom Vorwurf der Täterschaft frei. Dem heute 80jährigen wurde vorgeworfen, in einer Fernsehansprache am 16. Dezember 1970 streikende Arbeiter der Gdingener Werft zur Rückkehr an den Arbeitsplatz bewegt zu haben, obwohl er von der für den Tag darauf geplanten gewaltsamen Niederschlagung des Aufstands gewußt haben soll. Zwei Oberste des Militärs wurden zu je zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Der seit 1995 im selben Prozeß mitangeklagte General Wojciech Jaruzelski war im Mai verstorben. (ru)

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