© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  28/14 / 04. Juli 2014

Die Versicherungssteuer ist ein dicker Hund
Wo sich der Fiskus austobt
Ronald Gläser

Warum müssen wir auf Versicherungen Steuern zahlen? Das Gemeinwesen sollte doch ein Interesse daran haben, daß sich seine Bürger gegen Risiken absichern. Damit sie nicht zum Sozialfall werden, wenn ihnen ein Unglück – egal welcher Art – widerfährt. Doch während der Staat untaugliche E-Autos mit freien Parkplätzen und Steuervorteilen und Solarstrom mit überhöhten Zwangsentgelten fördert, ist ihm die Risikovorsorge ziemlich egal.

Denn auf der anderen Seite ist die Verlockung zu groß: Der Staat will abkassieren. Steuern auf Versicherungsprämien machen zehn Milliarden Euro pro Jahr aus. Und so wird fast jede Versicherung in Deutschland besteuert. Es gibt einige Ausnahmen, aber die werden weniger.

So fiel vor zehn Jahren die Steuerfreiheit bei der Kapitallebensversicherung. Früher konnten Deutsche eine solche Versicherung abschließen und sich auf eine steuerfreie Auszahlung freuen. Seit 2005 nicht mehr. Nun muß die ausgezahlte Summe versteuert werden, was die Lebensversicherung nicht gerade attraktiver gemacht hat. Dazu kommen die Niedrigzinsen. Es spricht einiges dafür, daß die Zahl der Lebensversicherungen und damit die private Altersvorsorge sinkt. Ist es das, was der Steuerstaat will?

Unabhängig von der grundsätzlichen Besteuerung von Versicherungen macht die Kompliziertheit sprachlos. Nur noch Experten überschauen die Rechtslage. Kürzlich verbreitete das Finanzministerium ein „Merkblatt für Versicherer zur Versicherungs- und Feuerschutzsteuer“, das in Wahrheit schon eine kleine Broschüre war.

Hier die Zusammenfassung der wichtigsten Fakten: Die Steuer auf eine Feuerversicherung beträgt 22 Prozent. Bei einer Haftpflicht- oder Hausratsversicherung liegt die Steuer bei 19 Prozent wie die Umsatzsteuer. Im Falle der Hausrats- und Feuerversicherung teilt sich die Steuer in zwei Teile auf, nämlich die Versicherungssteuer und eine zusätzliche Feuerschutzsteuer. Bei der Unfallversicherung liegt der Satz eigentlich auch bei 19 Prozent, jedoch nur bei 3,8 Prozent, wenn ein Teil der Prämien später zurückgezahlt wird.

Die Seeschiffskaskoversicherung beträgt drei Prozent und die Hagelversicherung 0,3 Prozent. Kurzum: Es gibt ein Potpourri an Vorschriften und damit verbundenen Steuertarifen. Die einzelnen Gesetze, aus denen das alles hervorgeht, sind natürlich noch viel, viel länger als das siebenseitige Merkblatt.

Fazit: Die Versicherungssteuersätze sind kompliziert und teuer. Normalerweise schöpft das Finanzamt 19 Prozent vom Rahm ab, teilweise sogar noch mehr. Bis 1988 lag der Regelsatz für diese Steuern auf Versicherungen in Westdeutschland bei gerade mal fünf Prozent. Wer über die Abschaffung der kalten Progression spricht, sollte auch dieses Steuerungetüm im Auge haben: Neben einer Senkung ist eine Vereinfachung Pflicht.

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