© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  30/14 / 18. Juli 2014

Kinematographische Korrektheit
Großbritannien: Finanzielle Förderung nur noch für Filme mit Minderheiten
Richard Stoltz

In Großbritannien sollen Filmproduktionen nur noch finanziell gefördert werden, wenn darin Randgruppen eine Rolle spielen. Damit sind Angehörige von Minderheiten gemeint, die wegen ihres Geschlechts, ihrer sexuellen Orientierung, ihrer ethnischen und Klassenzugehörigkeit, ihres Alters oder einer Behinderung benachteiligt sind. Wie die Welt vorige Woche berichtete, treten ab September neue Richtlinien in Kraft, nach denen das British Film Institute über die Förderung entscheidet. Als förderungswürdig gelten danach nur noch Filme, in denen eine der Hauptfiguren und 30 Prozent der Nebenfiguren einer benachteiligten Gruppe angehören. Auch an der Produktion müssen Angehörige von Minderheiten angemessen beteiligt sein. Anders ausgedrückt: Jedem Film seine Quotenschwulen und Quotenausländer.

Das ist, um das mindeste zu sagen, grober Unfug. Die Gewährung finanzieller Förderung unter der Prämisse kinematographischer Korrektheit bedeutet eine weitere Verschärfung staatlicher Bevormundung. Und Großbritannien mag hier nur als warnendes Beispiel dienen. Aus öffentlichen Geldern gespeiste Filmförderungsprogramme unterliegen ohnehin und zu Recht der Kritik. Wenn Bürokraten künftig Drehbuchautoren und Regisseuren auch noch den Inhalt ihrer Werke vorschreiben wollten, werden deren Filme zwar sicher nicht besser. Dafür jedoch stirbt ein weiterer Teil künstlerisch-kreativer Freiheit.

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