© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  45/14 / 31. Oktober 2014

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Rom: Zivilklagen gegen Deutschland zulässig

ROM. Das italienische Verfassungsgericht hat in einem Urteil zivile Schadensersatzklagen gegen Deutschland aufgrund von Vorkommnissen aus der Zeit des Zweiten Weltkrieges für zulässig erklärt. Opfer von „nationalsozialistischen Untaten“ können demnach Deutschland als Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches weiterhin vor italienischen Gerichten auf Entschädigung verklagen.Die Richter setzten sich mit diesem Spruch über ein Urteil des Internationalen Gerichtshofes (IGH) in Den Haag aus dem Jahre 2012 hinweg. Damals hatte der IGH zugunsten der Bundesrepublik entschieden, daß Einzelpersonen keinen Anspruch auf Schadenersatz gegen Staaten haben. In Abstimmung mit Rom hatte sich Deutschland 2008 an Den Haag gewandt, da verschiedene Verfahren gegen die Bundesrepublik vor italienischen Gerichten anhängig waren. Der IGH hatte daraufhin entschieden, daß Deutschland den Opfern keine individuelle Entschädigung zahlen müsse, die von einem ausländischen Gericht verhängt wurden. Solch Urteile, so der IGH, verletzten die Staatenimmunität. Verhandlungen über Entschädigungen könnten nur zwischen den Staaten geführt werden. Deutschland hatte Italien aufgrund eines Abkommens von 1961 40 Millionen Mark Entschädigung gezahlt, nachdem Rom in einem Friedensvertrag mit den Alliierten bereits 1947 auf Reparationszahlungen verzichtet hatte.Italien sollte nach dem Urteil des IGH seinerzeit sicherstellen, daß italienische Gerichte keine Urteile gegen Deutschland erlassen, um Geldforderungen durchzusetzen. Denn dies verstoße gegen das Völkerrecht, so die Haager Richter. Dies lassen die Richter in Rom nicht gelten und verweisen darauf, daß die Staatenimmunität bei Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit nicht angeführt werden dürfe. (pb)

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