© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  47/14 / 14. November 2014

Meldungen

Norbert Bisky: DDR war ein „furchtbares Land“

KÖLN. Für den aus Leipzig stammenden Maler Norbert Bisky ist die DDR ein „furchtbares Land“ gewesen. „Wehe, wenn man den schmalen Grat überschritt und etwas tat, was den Personen an der Macht nicht gefiel“, sagt der 44jährige in der WDR-Sendung „Anke hat Zeit“, die an diesem Samstag (15. November) ausgestrahlt wird. In der Sendung spricht der Sohn des verstorbenen Linkspartei-Politikers Lothar Bisky unter anderem über seine Zeit bei der Nationalen Volksarmee (NVA). Mit 19 Jahren wurde er Soldat. Weil er „Fahnenflucht“ beging, kam er in ein Militärgefängnis und hatte dort mit Befehlshabern zu tun, „mit Menschen, denen möchte ich kein zweites Mal begegnen. Bei diesem Erlebnis ist mir die ganze fiese Fratze des DDR-Sozialismus klargeworden“. (tha)

 

Debatte über organisierte Sterbehilfe

DRESDEN/HAMBURG. Für ein ausnahmsloses Verbot der organisierten Sterbehilfe sowie eine Verbesserung palliativmedizinischer Angebote für Sterbende hat sich der Präsident des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK), Alois Glück, ausgesprochen. Vor der in Dresden tagenden EKD-Synode sagte er am 9. November, gerade die Kirchen müßten in solchen Grundsatzfragen des Lebens mit einer Stimme sprechen. Der scheidende EKD-Ratsvorsitzende Nikolaus Schneider bekräftigte vor dem Kirchenparlament die Ablehnung aktiver Sterbehilfe. Demgegenüber hält Bundestagsvizepräsident Peter Hintze (CDU) Hilfe zur Selbsttötung mit der christlichen Ethik für vereinbar. Zwar sprächen die Kirchen gerne davon, daß der Mensch nicht über sein Leben verfügen solle. „Das ist auch richtig, aber von jeder Norm gibt es Ausnahmen“, sagte der evangelische Theologe in einem Spiegel-Interview. In die Bundestagsberatungen über Sterbehilfe will Hintze zusammen mit den SPD-Politikern Karl Lauterbach und Carola Reimann einen Gesetzentwurf zum „assistierten Suizid“, also der Beihilfe zur Selbsttötung, einbringen. Danach soll ein Arzt einem Patienten, der an einer unumkehrbar zum Tode führenden Krankheit leidet und einen sehr starken Leidensdruck spürt, ein Medikament zur Verfügung stellen dürfen, wenn er und ein weiterer Mediziner dieses Leiden nachvollziehen können. Hintze: „Dann kann der Patient friedlich einschlafen.“ Ein Verbot der organisierten und geschäftsmäßigen Sterbehilfe sei aber richtig. Über eine Neuregelung der Sterbehilfe will der Bundestag 2015 entscheiden. (JF/idea)

 

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