© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  51/14 / 12. Dezember 2014

Thüringer Verfassungsgericht entscheidet gegen Ministerin
Besser spät als nie
Günter Bertram

Der Thüringer Verfassungsgerichtshof stellt jetzt fest, daß Ministerin Heike Taubert (SPD) durch ihren Aufruf gegen den NPD-Parteitag vom März mißbräuchlich und verfassungswidrig gehandelt hat: Obwohl eine auf Neutralität verpflichtete Instanz, habe sie sich in Aktionen gegen eine zwar unliebsame, aber legale Partei eingereiht. Die Entscheidung folgt einer immer wieder bekräftigten Verfassungsrechtsprechung.

Allerdings schwebt diese wie im Luftballon über einer völlig andersartigen Gesellschaft, in der rechtswidrige Aktionen vorliegender Art selbst offiziell als Engagement und Zivilcourage gefeiert und gepriesen werden. Deshalb pflegen viele Ämter und Behörden mit den Wölfen zu heulen und es den Gerichten zu überlassen, sich durch rechtliche Einsprüche verhaßt zu machen. Solche Rücksicht scheinen selbst die Thüringer Verfassungsrichter genommen zu haben: Die NPD hatte mit ihrer Klage zugleich eine einstweilige Anordnung gegen die Ministerin beantragt, war damit aber vom Gericht mit gewundener Begründung abschlägig beschieden worden. Erst nachdem mit der Wahl im September der Pulverdampf verweht und die NPD bei nur 3,6 Prozent gelandet war, sprach dasselbe Gericht der Partei ihr Recht zu. Aber das war jetzt nur noch Papier.

 

Günter Bertram war Vorsitzender Richter am Hamburger Landgericht.

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