© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  03/15 / 09. Januar 2015

Regionale Produktbezeichnungen auf der Kippe?
Mogelpackung
Jörg Fischer

Es wird keinen Import aus Amerika von Chlorhühnchen geben“, versprach Bundeskanzlerin Angela Merkel vor der Europawahl 2014. Doch das wäre die geringste Sorge beim transatlantischen Handelsabkommen (TTIP) – Erpressung der Steuerzahler durch Investorenklauseln oder geheime Schiedsgerichte sind ein ganz anderes Kaliber. Und Chlordioxid würde hierzulande manch verkeimtem Hähnchenschenkel guttun.

Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt verriet nun im Spiegel, wo weitere Gefahren lauern: Wir könnten „nicht mehr jede Wurst und jeden Käse als Spezialität schützen“, denn es sei den amerikanischen Partnern schwer vermittelbar, daß sie „keinen Tiroler Speck oder holländischen Gouda zu uns exportieren dürfen“, so der CSU-Politiker. Gibt es bald hessischen „Ebbelwoi“ aus Virginia oder Schwarzwälder Schinken aus Chicago?

Ja, denn das sind alles nur „geschützte geographische Angaben“ (g.g.A.) – sprich: nur eine Produktionsstufe muß im genannten Gebiet stattfinden. Echte Sicherheit verspricht die „geschützte Ursprungsbezeichnung“ (g.U.), etwa für Altenburger Ziegenkäse oder die Stromberger Pflaume. Aber wer weiß, was wir noch alles für „die Chancen eines freien Handels mit dem riesigen amerikanischen Markt“ aufgeben.

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