© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  09/15 / 20. Februar 2015

Blick in die Medien
Gesicht zeigen
Tobias Dahlbrügge

Daß vor Gericht manche gleicher sind als andere, bestätigt sich auch bei der Abwägung von Öffentlichkeitsinteresse und Persönlichkeitsrecht. In Frankfurt am Main steht der Unternehmer Jürgen Harder wegen des Verdachts der Bestechung vor Gericht. In der Schmiergeld-Affäre um Immobiliendeals am Frankfurter Flughafen geht es um Millionen.

Harder ist in Frankfurt wohlbekannt: Als früherer Lebensgefährte der Gold-Schwimmerin Franziska van Almsick zeigte er sich gerne bei allen sich bietenden Gesellschaftsereignissen an der Seite seiner prominenten Freundin. Doch die 12. Strafkammer des Frankfurter Landgerichtes ordnete an, daß Harder in der Berichterstattung vom Prozeß nur mit verpixeltem Gesicht abgebildet werden darf.

„Eine nicht anonymisierte Bildberichterstattung stellt eine starke Beeinträchtigung dar.“

Grund für die Verfügung sei, daß eine „nicht anonymisierte Bildberichterstattung“ für die Angeklagten und ihre Familien „eine starke zusätzliche Beeinträchtigung“ darstelle. Ausdrücklich auch, obwohl die Angeklagten „bereits vor Beginn des Ermittlungsverfahrens Gegenstand gelegentlicher Berichterstattung gewesen sind“. Wesentlich für die Anordnung sei, daß die Verpixelung nicht wegen der Schwere des Tatvorwurfs erfolge, sondern wegen „der Prominenz einer gänzlich unbeteiligten Partnerin eines der Angeklagten“, also Frau van Almsick.

Der mitangeklagte Ardi Goldman wurde dagegen unverpixelt abgebildet. Er ist weder prominent noch mit einer bekannten Frau verbunden. Zudem soll er freiwillig auf seine Unkenntlichmachung verzichtet haben.

Es ist absurd, wenn nun in der regionalen Presse direkt neben den verpixelten Prozeßfotos ältere Bilder abgedruckt sind, auf denen Harder unverpixelt gezeigt wird, zum Beispiel von der Verleihung des Deutschen Medienpreises in Baden-Baden 2014. Gegen diese Praxis kann das Landgericht nicht einschreiten.

Die Einschränkung der Pressefreiheit durch Richter widerspricht dem berechtigten Interesse der Öffentlichkeit an nicht manipulierten Bildern.

Versenden
  Ausdrucken Probeabo bestellen