© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  11/15 / 06. März 2015

Der Staat dreht weiter fröhlich an der Interventionsspirale
Die Mietpreisbremse kommt
Markus Brandstetter

Jetzt kommt sie also, die Mietpreisbremse. Das hat der Koalitionsausschuß, ein Beratungsgremium der Spitzen von Union und SPD, in der vorigen Woche beschlossen. Für die SPD war das nach dem Mindestlohn eines der wichtigsten Projekte in dieser Regierungsperiode. Bis zuletzt hatten die Genossen noch gezittert, ob die Christdemokraten diese weitere Gängelung der Besitzenden auch ja mittragen würden, aber sie mußten sich keine Sorgen machen: treuergeben, stumpf und apathisch hat die ehemals christliche Union, die einmal die Partei der Unternehmer, Mittelständler und derjenigen, die was haben und was schaffen, war, natürlich auch hier mitgemacht. Die Mietpreisbremse wird voraussichtlich im April in Kraft treten. In dieser Woche bereits soll der Bundestag das neue Gesetz endgültig beschließen.

Jetzt stellt sich erstens die Frage, was da genau auf Vermieter zukommt, und zweitens, ob es wirklich so schlimm kommen wird, wie man nach dem ganzen antikapitalistischen Tamtam denken sollte.

Der Kern der Mietpreisbremse liegt in der Aussage, daß bei Neuvermietungen zukünftig die Miete nur noch bis zu maximal zehn Prozent über der örtlichen Vergleichsmiete liegen darf. Und wer sagt jetzt, wie hoch die ortsübliche Vergleichsmiete ist? Die ergibt sich angeblich aus dem Mietspiegel einer Stadt. In 337 deutschen Städten mit mehr als 20.000 Einwohnern können sich Mieter und Vermieter an einem Mietspiegel orientieren, den jeder in der Regel im Internet nachlesen kann. Die Datenbank enthält die Vergleichsmieten für Wohnungen in unterschiedlicher Lage in Zeitfenstern für jeweils fünf Baujahre. Gemäß dem neuen Gesetz hat der Mieter außerdem einen Anspruch auf Auskunft darüber, wieviel sein Vorgänger für die Wohnung gezahlt hat. Keine Gesetz ohne Ausnahmen: Die Mietpreisbremse gilt nur dort, wo ein „angespannter Wohnungsmarkt“ herrscht. Kriterien für einen angespannten Wohnungsmarkt sind Mieten, die stärker steigen als im Bundesdurchschnitt üblich; Mieten, die höher als in vergleichbaren Gebieten liegen; starkes Bevölkerungswachstum bei geringer Neubautätigkeit und viele Wohnungssuchende bei einem geringen Wohnungsleerstand. Wohnungen, die nach dem 1. Oktober 2014 gebaut wurden, sind von der Mietpreisbremse ebensowenig betroffen wie Wohnungen, die umfassend saniert wurden und danach erstmals neu vermietet werden.

„Umfassend saniert“ bedeutet, daß der Vermieter für die Umbauarbeiten ein Drittel der Kosten investiert hat, die ihn ein kompletter Neubau gekostet hätte. Ob ein Mieter dann laut Gesetz zuviel Miete zahlt, muß er allerdings selber überprüfen. Es ist noch keineswegs klar, ob dieses Gesetz zu niedrigeren Mieten führen wird oder Mietern auch nur im mindesten hilft. Klar dagegen ist, daß Vermieter sich ihre Mieter zukünftig noch sorgfältiger aussuchen, für Garagen, Stellplätze und Einbauküchen mehr Geld verlangen und renitenten Mietern schneller kündigen werden.

Versenden
  Ausdrucken Probeabo bestellen