© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  13/15 / 20. März 2015

Meldungen

Eckart von Hirschhausen kritisiert GEZ-Sender

HAMBURG. Der TV-Kabarettist Eckart von Hirschhausen hat heftige Kritik am öffentlich-rechtlichen Fernsehen geübt. So geißelte er die Fixierung der Senderverantwortlichen auf die Zuschauerzahlen: „Die Quote wurde als Instrument für die Werbewirtschaft eingeführt. Das öffentlich-rechtliche Fernsehen wird über Gebühren finanziert, es bräuchte überhaupt keine Quote und keine Werbung.“ Statt auf die Quoten sollten ARD und ZDF sich auf „unabhängige Recherchen“ konzentrieren, sagte er in einem Interview mit der Zeit. Außerdem liefen zu viele Krimis: „Warum wird im öffentlich-rechtlichen Fernsehen so viel ermittelt und immer weniger vermittelt? Programm mit Anspruch zu machen bedeutet, auf ein paar Tagessiege zu verzichten, aber das traut sich keiner.“ Hirschhausen hat bis 2014 im NDR die Talksendung „Tietjen und Hirschhausen“ moderiert. (rg)

 

Deutschlandfunk erklärt Hörern freitags den Koran

Köln. Der Deutschlandfunk strahlt freitags eine neue Rubrik aus: Bei „Koran erklärt“ interpretieren immer um 9.55 Uhr Moslems eine Sure aus ihrer Heiligen Schrift. Die fünfminütige Sendung wurde mindestens anderthalb Jahre lang geplant. Der Sender teilte mit, er wolle damit in der „intensiver werdenden Debatte“ über den Islam einen Beitrag leisten. „Koran erklärt“ sei ausdrücklich keine muslimische Verkündigungssendung. Andererseits seien die Hörer alleine nicht in der Lage, den Koran zu verstehen. Intendant Willi Steul sagte: „Das ist ein sehr komplexes Werk und das kann man nicht ohne Erläuterung verstehen.“ (rg)

 

Steuerrecht: Ein E-Buch ist kein richtiges Buch

Luxemburg. Steuerermäßigungen für Digitalbücher sind unzulässig. Das oberste EU-Gericht, der Europäische Gerichtshof, hat entsprechende Regelungen in Frankreich und Luxemburg gekippt. Dort fielen für elektronische Bücher bislang nur 5,5 beziehungsweise drei Prozent Umsatzsteuer an. In diesen beiden Ländern wird die Regelung also wie in Deutschland sein – hier gilt für E-Bücher der reguläre Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent, für gedruckte Bücher aber der reduzierte von sieben Prozent. (rg)

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