© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  13/15 / 20. März 2015

Leserbriefe

Zum Schwerpunktthema: „Total von der Rolle“, JF 12/15

Die Natur liebt Kinderreichtum

Es ist zu vermuten, daß sich der Genderwahn in spätestens zwei Generationen von selbst auflöst, da die hiervon Heimgesuchten – biologisch gesehen – weitgehend unfruchtbar bleiben. Dieses Fazit mag grob klingen, aber die Wege der Natur sind nicht verschnörkelt. Die Natur liebt Familien mit vielen Kindern und führt sie – bei allen sozialen und beruflichen Unterschieden – meist auch in eine gute Zukunft. Das wäre ein Feld, das zu erforschen lohnenswert wäre. „Konservativ“ zu sein bedeutet meines Erachtens auch, die eigene biologische Linie möglichst zu bewahren.

Prof. Dr. Karl-Ernst Bühler, Würzburg

 

 

Zu: „Eine asymmetrische Ächtung“ von Dieter Stein, JF 12/15

Wir sind umzingelt von Tabus

Unsere Gesellschaft befindet sich überall in einer merkwürdigen Schieflage – dank Gender-Bewegung, Eurokrise, Kopftuchurteil mit seiner fatalen Signalwirkung, Wohlfahrts-, Sozial- und Einwanderungslobby, überbordender Bürokratie, zunehmender Kriminalität, Anfeindung von Leistungsträgern, Ideologisierung der Bildungspolitik, selbsternannter Tugendwächter usw. Die Folge ist eine unheilvolle Diskrepanz zwischen den Bürgern einerseits und Politikern sowie Meinungsmachern andererseits. Dies bewirkt einen bedenklichen Verlust an Glaubwürdigkeit in unsere repräsentative Demokratie und Justiz. Wir sind umzingelt von Tabus und politischen Korrektheiten.

Hartmut Völkel, Olpe

 

 

Zu: „Gut gedacht“ von Björn Schumacher, JF 11/15

Grundgesetz übersehen

Der Autor verlangt von einem in Europa zu etablierenden Islam als erstes, daß es eine Vorrangklausel für freiheitlich-rechtsstaatliche Prinzipien geben müsse. Er übersieht, daß es jedenfalls in der Bundesrepublik eine solche Klausel bereits gibt, nämlich den ins Grundgesetz übernommenen Art. 136 der Weimarer Verfassung (Art. 140 GG), der sagt, daß die bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten durch die Ausübung der Religionsfreiheit weder bedingt noch beschränkt sind.

Im bürgerlichen und staatsbürgerlichen Miteinander hat damit Religionswahn keinen Platz, das moralische Gesetz im Sinne eines Immanuel Kant geht vor. Religion soll es nur „innerhalb der Grenzen der bloßen Vernunft“ geben. Religiöse Überzeugung muß sich der Beschränktheit menschlichen Wissens im Sinne eines sokratischen „Ich weiß, daß ich nichts weiß“ bewußt bleiben – und so die körperliche und seelische Unversehrtheit eines Mitmenschen achten. Dies wird in der öffentlichen Debatte durchweg nicht erkannt, und zum Beispiel bei dem Gesetz, das die Beschneidung von Jungen aus religiösen Gründen erlaubt, flagrant verletzt, jetzt auch beim österreichischen Islamgesetz.

Hans Meister, Düsseldorf

 

Wunschvorstellung der Politik

Bassam Tibi habe ich kurz vor seiner Emigration in die USA auf einer CDU-Wahlveranstaltung erlebt. Er brachte deutlich zum Ausdruck, daß es einen „Euro-Islam“, so wie es sich ein kleiner Teil der Politikerklasse vorstellt, nicht geben wird. Die Forderung einer „deutschen“ (?) Islam-Akademie kann nur von einem Moslem kommen!

Jürgen Kraheberger, Hochdorf

 

 

Zu: „Bernd Lucke auf dem Vormarsch“ von Marcus Schmidt, JF 12/15

Es fehlt die Alternative zum Euro

Wenn man bedenkt, daß die AfD als eurokritische Partei gestartet ist, kann man sich nur wundern, wie wenig von ihr in der gegenwärtigen Griechenlandkrise zu hören ist. Hier wird eine einmalige Chance vertan, die eigene Position lautstark und pointiert darzulegen. Während Hans-Werner Sinn und andere deutlich machen, daß Griechenland nur durch einen Austritt aus der Eurozone und Rückkehr zur Drachme eine Chance auf wirtschaftliche Erholung haben kann, hört man von Bernd Lucke zu dieser Frage praktisch nichts. Hier wäre doch die Gelegenheit, den Euro-Rettern, die einen Austritt Griechenlands aus der Eurozone kategorisch ausschließen – so zuletzt Juncker – ener-gisch zu widersprechen. Den „Grexit“ auszuschließen bedeutet doch angesichts der Unfähigkeit und letztlich des Unwillens der Tsipras-Regierung die Fortführung der Rettungsprogramme und die Verschleppung des Staatsbankrotts. Es ist enttäuschend zu sehen, wie die AfD, statt sich mit diesen Sachthemen zu befassen, parteiinterne Konflikte austrägt.

Die Mahnung von Frauke Petry, die eigenen Standpunkte deutlich zu machen, ist sehr berechtigt. Auch wird es nicht genügen, den wirtschaftsliberalen Flügel hervorzuheben. Die Menschen bedrücken angesichts der ungebremsten Flüchtlingswelle ganz andere Sorgen. Greift die Partei diese Sorgen nicht auf, ist ihr Scheitern vorprogrammiert, denn als Ersatz-FDP kann sie nicht überleben.

Dr. jur. Klaus Goeckel, Sinzig

 

 

Zur Meldung: „Pfarrer will Prostituierte für Asylbewerber“, JF 12/15

Das Risikio der Libido

Als guter Hirte regt Pfarrer Ulrich Wagner kostenlose Bordellbesuche für libidinös geplagte Flüchtlinge an. Diese geile Idee verdient bundesweite Beachtung und sollte der Integrationsindustrie Vorbild und Ansporn sein.

Die Finanzierung dürfte allerdings schwierig werden, denn christliche, bibeltreue Bordellbetreiber oder fromme Puffmütter, die für Gotteslohn arbeiten, sind rar. Somit dürfte die öffentliche Hand gefragt sein. Ein paar hundert Millionen Euro für diese Klimax der Willkommenskultur sollten allemal drin sein, zumal auch Arbeitsplätze dabei geschaffen werden.

Bleiben nur noch die Modalitäten. So sind etwa Neunjährige nach dem bekannten Vorbild aufgrund der noch herrschenden Gesetzeslage vorerst nicht zu haben. Hier empfehlen sich Ausflüge nach Rotherham und Oxfordshire. Genereller Ort der Begegnung für tätige Nächstenliebe müßten vor allem aber progressive evangelische Pfarrhäuser sein.

Adolf Frerk, Geldern

 

 

Zu: „Kotau vor Prag“ von Gernot Facius, JF 11/15

Ideell und materiell entschädigen

Gernot Facius ist zuzustimmen, wenn er die Streichung des Vereinsziels „Wiedergewinnung der Heimat“ in der Satzung der Sudetendeutschen Landsmannschaft für nachvollziehbar hält. Ohnehin ist das für die allermeisten Sudetendeutschen schon längst kein Thema mehr. Zudem wurden die einst blühenden Gebiete des früheren Sudentenlandes von den Tschechen nach 1945 ökonomisch, ökologisch, kulturell und moralisch – hier beispielhaft der „Straßenstrich“ in und um die Stadt Eger – derart heruntergewirtschaftet, daß es eine Zumutung wäre, sich dort erneut niederzulassen.

Beharren sollten die von den Tschechen entrechteten, enteigneten, zur Zwangsarbeit verpflichteten (ab dem 14. Lebensjahr) und mit 30 Kilogramm Gepäck pro Person – bei den „wilden“ Vertreibungen aus der Stadt Brünn gab es nicht einmal das – schließlich verjagten Sudetendeutschen allerdings auf ideeller und materieller Entschädigung. Für die sudetendeutschen Vertreibungstoten, die Zentralstelle des kirchlichen Suchdienstes spricht von über 290.000, kann es sowieso keine Wiedergutmachung geben. Darüber hinaus sollten die Sudentendeutschen darauf pochen, nach all dem erlittenen Unrecht von den Tschechen nicht auch noch gedemütigt zu werden. So etwa durch den derzeitigen tschechischen Staatspräsidenten Milos Zeman mit seiner mehrfach wiederholten, ungeheuerlichen Aussage, die Sudetendeutschen seien mit der Vertreibung gut weggekommen, da sie eigentlich die Todesstrafe verdient hätten.

Freilich sind in diesen Punkten von der Führung der Sudetendeutschen Landsmannschaft kaum große Aktivitäten zu erwarten.

Dr. Walter Kreul, Germering

 

 

Zum Lesereinspruch: „Allergische Reaktion“ von Evelyn & Thomas Rhein sowie weiteren Leserbriefen von Impfgegnern, JF 11/15

Neutrale Doppelblindstudie fehlt

Ich freue mich über die lebhaften Reaktionen in den Leserbriefen und kann mich der Kritik nur anschließen. Schließlich gibt es bisher noch keine neutrale Doppelblindstudie zur Impfpraxis. Auch ich kann einige gravierende Impfkomplikationen unter Patienten bestätigen, die entweder nicht anerkannt oder aber verschwiegen wurden.

Dr. Wolfgang Kühn, Kiel

 

Gefährlich einseitig

Die von Ihnen publizierten Leserbriefe gegen das Impfen lassen die Impfbefürworter im Regen stehen. Impfen ist keine geisteswissenschaftliche Frage, die man so und auch anders beantworten kann und die jeder Seite recht gibt. Es ist eine nicht zu bezweifelnde Realität, daß ein Vielfaches an Menschenleben durch Impfen gerettet wird und nur sehr wenige geschädigt werden. Nicht umsonst hat eine 1874 noch rational agierende Reichsregierung (im Gegensatz zu dem Herumeiern der gegenwärigen Bundesregierung) eine gesetzliche Pockenimpfpflicht erlassen, nachdem zuvor Hunderttausende an Pocken gestorben waren. Denn ein schwerer Pockenimpfschaden kam auf eine Million Geimpfter, leichte Impfschäden kamen bei der Pockenimpfung im Verhältnis 1:1.000 vor. Bei allen heute üblichen Impfungen liegt das Verhältnis ebenfalls in dieser Größenordnung von 1:1.000.

Ehrlicherweise müßten zu jedem publizierten Beispiel eines Impfschadens auch 1.000 Beispiele über den Nutzen einer Impfung veröffentlicht werden.

Selbst habe ich Jahrzehnte meines Berufslebens mit Impfen verbracht, teils wissenschaftlich, teils praktisch, dabei um die 10.000 Menschen geimpft, circa drei leichte Impfschäden verursacht und gesehen. Mehr habe ich zumindest nicht gesehen, weil sie den Betreffenden nicht der Rede wert waren.

Prof. Dr. Dr. Hans E. Müller, Braunschweig

 

 

Zu: „Nur das absolut Nötigste“ von Hinrich Rohbohm, JF 11/15

Ein einziger Skandal

In einer guten Demokratie ist die Entscheidung des Gerichts zu respektieren, aber nicht unbedingt zu akzeptieren! Für mein Emfinden ist der ganze Verfahrensverlauf – allein schon hinsichtlich des „verlorengegangenen Computers“ – ein einziger Skandal, einschließlich des zu zahlenden Betrages, der wie eine Bagatelle anmutet. Ich habe Respekt vor der Ablehnung des Geldes durch den Kinderschutzbund, obwohl der Verband dringend auf Spenden angewiesen ist.

Heinz Brückner, Hamburg

 

 

Zum Pro&Contra: „EU-Friedenstruppe in die Ostukraine“ / „Der Kontinent ist in Gefahr“ von Bernd Posselt, JF 11/15

Das hatten wir doch schon mal

Donnerwetter, welch eine Philippika! Wo hat Herr Posselt bloß seine Weisheiten her? Seine Darstellung wirkt so, als hätten ihm bei der Abfassung Frau Al-bright und Herr Biden die Hand geführt. Wir sind die Guten und die Russen die Bösen. Das hatten wir doch alles schon einmal. Haben wir geschichtlich nichts dazugelernt? Wir benötigen in Deutschland wieder einen Otto von Bismarck!

Hartmut Neuholz, Leverkusen

 

 

Zu: „Vom Himmel die Hölle erwecken“ von Horst Boog, JF 11/15

Kein Wort zu Friedrich

Recht zu geben ist dem Rezensenten darin, daß es vor allem ausländische Autoren sind, die an der notwendigen Korrektur des falschen Bildes, das die Deutschen von ihrer Vergangenheit haben, arbeiten. Hervorgerufen durch die Propaganda der Siegermächte, erscheinen die Arbeiten von Christopher Clark, Richard Overy und anderen wie ein kleines Stück „Wiedergutmachung“. Sicher auch geschuldet der Tatsache, daß die Aufrechterhaltung von Propagandalügen dem Selbstverständnis aufrechter Historiker widerspricht.

Auffällig an der Rezension ist, daß mit keinem einzigen Wort das Buch „Der Brand“ des Militärhistorikers Jörg Friedrich erwähnt wird. Das nährt den Verdacht, daß aufgrund der beruflichen Vergangenheit des Rezensenten als ehemaligem Direktor am Militärgeschichtlichen Forschungsamt die Tatsache verschleiert werden soll, daß das MGFA selbst ein gerütteltes Maß an Verantwortung dafür trägt, daß in Deutschland Geschichte in erster Linie als Geschichtspolitik betrieben wird. Aufgabe des MGFA war es als weisungsgebundene Behörde des Bundes immer, auftragsbezogene Forschungen zu betreiben, die sich in ein politischer Korrektheit entsprechendes Geschichtsbild einfügen ließen.

Daß ein Fachmann wie Horst Boog einen Autor wie Jörg Friedrich „übersieht“, scheint mir eine Form von politischer Korrektheit sein. Dabei hat Friedrich die Unterschiede im Luftkrieg, die auch Overy beschreibt, in seinem Buch „Der Brand“ längst ebenso klar herausgearbeitet wie das Verbrecherische durch die vollständige Lösung vom Kriegsvölkerrecht im Bombenkrieg der Alliierten.

Otto Baumann, Witzenhausen

 

Bischof Bell war die Ausnahme

Gegen den Luftterror der Alliierten erhoben meines Wissens in Großbritannien nur wenige Einspruch und verurteilten diesen, so der Bischof George Bell aus Chichester. Leider völlig erfolglos.

Karl-Heinz Grieger, Bielefeld

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