© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  15/15 / 03. April 2015

Gutachten: EU-Ausländer haben Anspruch auf Hartz IV
Anleitung zum Mißbrauch
Michael Paulwitz

Zu früh gefreut. Das „Dano“-Urteil vom vergangenen November war doch nur eine Beruhigungspille für den deutschen Zahlmichel. Da hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) den pauschalen Ausschluß nur zur Arbeitssuche eingereister EU-Ausländer vom Sozialleistungsbezug noch für rechtmäßig erklärt. Jetzt hat EuGH-Generalanwalt Melchior Wathelet das „Ja, aber“ nachgereicht: Wer irgendwie schon mal in Deutschland gearbeitet hat, dem dürfen Hartz-IV-Leistungen nicht einfach so verweigert werden, da muß der Einzelfall aufwendig geprüft werden, und die Beweislast trägt die Behörde. Hat der Antragsteller Kinder, ist die Ablehnung sowieso faktisch unmöglich.

Folgt der EuGH, wie üblich, in seinem Urteil dem Plädoyer des Generalanwalts, ist die Sozialunion mit Deutschland als „Sozialamt Europas“ wieder ein gutes Stück weiter. Denn Wathelets Gutachten ist nichts anderes als eine Anleitung zum Sozialmißbrauch für abgreifwillige Armutseinwanderer und ihre juristischen und sozialindustriellen Helfer: Ein Pseudo-Kurzzeit-Job genügt, schon ist die Eintrittskarte gelöst. Und daß die klageführende „Schwedin“ tatsächlich eine in Skandinavien eingebürgerte Bosnierin ist, zeigt nebenbei, daß die Einzelstaaten kaum noch in der Hand haben, wer ihnen als anspruchsberechtigt vor die Nase gesetzt wird. Das Freizügigkeitsdogma ist das Kuckucksei, das die EU zur Sprengfalle für die Sozialsysteme macht.

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