© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  15/15 / 03. April 2015

Meldungen

20 Jahre alte NSU-Zeugin stirbt

Stuttgart. Eine 20 Jahre alte Frau, die Anfang März als Zeugin vor dem NSU-Untersuchungsausschuß des Landtages von Baden-Württemberg ausgesagt hatte, ist am Wochenende gestorben. Nach dem vorläufigen Obduktionsergebnis erlag die Frau den Folgen einer Lungenembolie infolge eines Sportunfalls, teilten Polizei und Staatsanwaltschaft am Montag mit. Es werde aber auch untersucht, ob die Tote vergiftet wurde. Der Tod der jungen Frau, die sich nach eigenen Angaben bedroht fühlte, hatte für Aufsehen gesorgt, da sie eine Exfreundin eines weiteren Zeugen im NSU-Komplex, Stefan H., war. Dieser war 2013 in seinem Auto verbrannt. Während die Behörden von einem Selbstmord ausgehen, zweifelt die Familie daran. Der 21 Jahre alte H. der aus der rechtsextremen Szene ausgestiegen war, hatte bei der Polizei ausgesagt, er kenne die Täter im Fall des Polizistenmordes von Heilbronn, der dem NSU zugeschrieben wird. In diesem Zusammenhang hatte er von einer unbekannten, dem NSU ähnlichen rechtsextremistischen „Neoschutzstaffel“ (NSS) berichtet. Die Polizei hatte die Angaben von H. als nicht glaubwürdig eingestuft. Jüngst gab es allerdings Hinweise, die die Existenz der NSS möglich erscheinen lassen. Im vergangenen Jahr hatte bereits im Zusammenhang mit dem NSU-Prozeß der Tod des V-Manns „Corelli“ für Spekulationen gesorgt. Er starb nach Angaben der Behörden an einer nicht erkannten Diabetis. (ms)

 

Extra-Schwimmzeiten für Transsexuelle

BERLIN. Im Berliner Stadtteil Neukölln sollen Trans- und Intersexuelle nach dem Willen des Bezirksparlaments in öffentlichen Bädern eigene Schwimmzeiten erhalten. Einem entsprechenden Antrag der Piraten stimmten in der vergangenen Woche SPD, Grünen und Linkspartei zu, die CDU votierte dagegen. Das Bezirksamt habe nun sechs Monate Zeit, das Parlament über die Umsetzung des Antrags zu informieren, sagte eine Sprecherin der JUNGEN FREIHEIT. In dem Antrag wird gefordert, für Menschen, die sich keinem Geschlecht zuordneten, in einem Schwimmbad mindestens einmal im Monat zwei Stunden Badezeit zu reservieren. (krk)

 

Schily zweifelt an Strafe für Holocaust-Leugnung

Berlin. Der ehemalige Bundes-innenminister Otto Schily (SPD)hat Zweifel am Straftatbestand der Leugnung des Holocaust: „Ich finde, diesen Straftatbestand sollte man überdenken“, sagt Schily dem Zeit-Magazin. In Zusammenhang mit der Inhaftierung seines früheren Anwaltskollegen Horst Mahler sagte Schily: „Den Holocaust zu leugnen ist gewiß abscheulich, moralisch verwerflich, grotesk und töricht. Aber deshalb über Jahre ins Gefängnis?“ Für Holocaust-Leugnung droht eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren. Mahler sitzt seit 2009 im Gefängnis. (ms)

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