© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 17/15 / 17. April 2015

Verfassungsklage gegen das Betreuungsgeld
Mütter streiken nicht
Jürgen Liminski

Ironie der Geschichte: Ausgerechnet die Familienpolitikerin Manuela Schwesig (SPD), die in ihrer Oppositionszeit das Betreuungsgeld mit geiferndem Eifer bekämpfte, muß es nun in Karlsruhe verteidigen (lassen). Das gebot die Kabinettsloyalität. Damit sie dies nicht selbst tun mußte, schickte sie ihren Staatssekretär – und machte damit die Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht vollends zur Posse. Denn es war dieser Sekretär, der in seiner Zeit als Staatsrat in Hamburg die Verfassungsklage der Hansestadt gegen das Betreuungsgeld vorbereitet hatte.

In der Sache selbst gibt es nichts Neues. Die üblichen Vorurteile der vor allem rot-grünen Ideologen gegen die Erziehungsleistung der Familie bestätigen das Wort Einsteins: Es ist einfacher, Atomkerne zu zertrümmern, als Vorurteile. Gerade der Streik der Erzieherinnen in den öffentlichen Kindertagesstätten, bei dem Frau Schwesig munter hineinredet, zeigt ja, daß dieser Gesellschaft eine gute Erziehung nur kleine Münzen wert ist.

Daß Frau Schwesig in dem einen Fall mehr Geld für eine zeitlich und emotional begrenzte Leistung fordert, in dem anderen für eine ähnliche, aber zeitlich und emotional unbegrenzte Leistung den Lohn am liebsten ganz streichen lassen will, illustriert nur ihre Vorurteile. Übrigens: Mütter streiken nicht.