Spargelogisch
Leistungsprinzip: Auch auf den Spargelfeldern gilt der Mindestlohn. Wurden die Erntehelfer früher nach Akkord bezahlt, heißt es nun: Nur die Flinkesten werden eingestellt.
© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 19/15 / 01. Mai 2015
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Spargelogisch
Leistungsprinzip: Auch auf den Spargelfeldern gilt der Mindestlohn. Wurden die Erntehelfer früher nach Akkord bezahlt, heißt es nun: Nur die Flinkesten werden eingestellt.