© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 21/15 / 15. Mai 2015

Blick in die Medien
Mißmutige Pressesprecher
Ronald Gläser

Vor einer Woche wurde eine Umfrage von der dpa-Tochter news aktuell bekannt, aus der hervorgeht, wie schwierig es viele Kollegen in den Pressestellen haben. So klagt die größte Zahl (40 Prozent) über zu wenige Mitarbeiter für zu viele Aufgaben. 29 Prozent ärgern sich, daß ihr Erfolg schlecht meßbar ist. Weitere 23 Prozent fühlen sich von ihren Chefs nicht ernst genommen.

Sicherlich sind viele der Klagen begründet. Und die Bezahlung von PR-Kollegen ist nicht immer optimal – und doch ist sie oft viel besser als die von Journalisten.

Ist der Fall frisch,

sagt die Polizei nichts, weil die Ermittlungen noch laufen.

Wer als Journalist mit Pressestellen zu tun hat, ärgert sich meistens über die unbrauchbaren Antworten der Presseleute, insbesondere von Behörden oder bestimmten Großkonzernen. Gängige Klage von Medienvertretern, auch in der JF-Redaktion: „Diese Pressestelle braucht kein Mensch. Sie beantwortet keine einzige Frage.“ Nur ein Beispiel aus der vergangenen Woche: Eine Polizeipressestelle soll sich zu einem vergleichsweise harmlosen Vorgang äußern. Antwort: keine Auskunft, da laufendes Verfahren. Das ist eine Standardantwort neben „geht nicht wegen Persönlichkeitsrechten oder Datenschutz“.

Also länger warten, bis die Polizei etwas sagen kann? Keine gute Idee, denn die Pressestelle liefert gleich noch folgende Ergänzung mit: „Länger zurückliegende Vorgänge sind bereits an die Staatsanwaltschaft abgegeben worden.“ Demzufolge läge die Pressearbeit nicht mehr bei der Polizei, sondern bei der zuständigen Staatsanwaltschaft. Fazit: Ist der Fall frisch, sagt die Polizei nichts, weil die Ermittlungen laufen. Ist der Fall alt, so ist die Staatsanwaltschaft zuständig. Nun ja. Wozu dann diese Pressestelle?

Letztlich können es sich die Beamten auch nicht immer aussuchen. Vielleicht gehören sie zu den jeweils elf Prozent der befragten Pressesprecher, die sich in der Umfrage kritisch über ihre Vorgaben geäußert haben: Sie klagten auf den Plätzen neun und zehn über „mangelnden Gestaltungsspielraum“ und „ständige Einmischung von oben“.