© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 21/15 / 15. Mai 2015

Meldungen

Rückenleiden ist kein Fluch der Evolution

Leiningen. Der aufrechte Gang begann vor 4,4 Millionen Jahren mit dem Ardipithecus. Der nur 200.000 Jahre jüngere Australopithecus anamensis war dann bereits dank seiner als Doppel-S gekrümmten Wirbelsäule völlig an das Leben am Boden auf zwei Beinen angepaßt. Trotzdem sind die Rückenprobleme der zweibeinigen Anatomie, einer Volkskrankheit der westlichen Zivilisation, kein Fluch der Evolution. Denn noch nie konnten Ethnologen bei indigenen Jäger- und Sammler-Völkern dieses Leiden beobachten. Dessen Wurzel liege vielmehr, wie der Evolutionsbiologe Daniel Lieberman (Harvard University) feststellt, im modernen Lebensstil. In Europa und Nordamerika sei man lebenslang zuwenig körperlich aktiv, so daß die Skelettmuskulatur nicht mehr die nötigen Impulse erhalte, um ihrem Bauplan gemäß zu funktionieren (Bild der Wissenschaft, 3/15). (rs)

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Organtransplantationen ohne deutschen Mangel

Berlin. Der Mangel sei das bestimmende Element heutiger Transplantationsmedizin, behauptet Andreas Umgelter, ein linker Kritiker des „HighTech-Kapitalismus“ im Gesundheitssystem. Zumindest in Deutschland sei das so, seit man 2006 ein System aus den USA übernommen habe, das die Warteliste im Regelfall nach dem Risiko der jeweiligen Patienten, innerhalb der nächsten 90 Tage zu sterben, ausrichte. Darum zeichne sich, unkt Umgelter, nach US-Muster ein Konkurrenzkampf der Transplantationszentren ab, der von der Suche nach der profitabelsten Verwertung der Spenderorgane geprägt sei. Daß es auch humaner gehe, beweise die Praxis der Organtransplantationen in Norwegen, Spanien und Belgien. Dort gebe es wesentlich höhere Spenderraten, man könne daher auf die Mangelverwaltung verzichten, und Wartelisten wie hier und in den USA seien in diesen Ländern nicht mehr vorhanden (Das Argument, 311/15). (dg)

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Freispruch im Organspende-Skandal

GÖTTINGEN. Im Göttinger Organspendeskandal ist der Leberchirurg Aiman O. freigesprochen worden. In keinem der 14 Anklagepunkte, so begründete der Vorsitzende Richter des Schwurgerichts, Ralf Günther, sei der Angeklagte strafrechtlich zur Verantwortung zu ziehen. Dem Medizinprofessor war versuchter Totschlag in elf Fällen vorgeworfen worden, weil er durch manipulative Bevorzugung seiner Patienten bei der Organvergabe andere Patienten auf der Warteliste automatisch in Todesgefahr gebracht haben soll. Das Gericht rügte den Gesetzgeber, der es versäumt habe, die Verteilung lebensrettender Organe rechtssicher zu regeln. (ru)





Erkenntnis

„Die Routinen des Alltags, die unser Leben beherrschen, lullen das Gehirn ein.“

Der Wissenschaftsjournalist Bas Kast über sein neues Buch „Und plötzlich macht es klick!“, das jedem Menschen schöpferisches Potential bescheinigt.