© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 23/15 / 29. Mai 2015

Biogasproduzenten reichen Verfassungsbeschwerde ein
Ohne Subvention läuft nichts
Jörg Fischer

Daß nicht Chlorhühner oder Genfleisch die Pferdefüße des transatlanischen Freihandelsabkommens TTIP sind, hat sich herumgesprochen. Es ist vor allem der sogenannte Investorenschutz, der die deutschen Steuerzahler bedroht. Was dabei geschützt werden soll, zeigt ein Beispiel aus der irren Subventionspraxis des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG).

„Der Bestandsschutz von Biogasanlagen wird durch das am 1. August 2014 in Kraft getretene EEG 2014 und die Erhebung einer Höchstbemessungsleistung erheblich verletzt. Die gesetzlich garantierte Vergütung des erzeugten Stroms wurde dadurch drastisch gekürzt“, argumentiert der Interessenverein Nachhaltige Energien, der jetzt Verfassungsbeschwerde eingereicht hat. Wie Karlsruhe entscheidet, bleibt abzuwarten, aber die Kläger – über 120 Biogasanlagenbetreiber – präsentieren nachvollziehbare Argumente: Für die Betroffenen „wirkt sich die Regelung dramatisch aus“, so der Klageanwalt Helmut Loibl, weil „über 50 Prozent des Gewinns wegbrechen können“. Die EEG-Novellierung stelle somit einen Eingriff in das von Artikel 14 Grundgesetz geschützte Eigentum dar.

Aus Sicht der deutschen Stromkunden sieht es allerdings so aus: 6,17 Cent pro Kilowattstunde müssen sie in diesem Jahr zusätzlich blechen, um die EEG-Umlage zu finanzieren. Die 21,2 Milliarden Euro Zwangsabgabe fließen an die Stromerzeuger aus der Wind-, Solar- oder Biogasbranche – ohne die Subvention würde sich das Klimarettungsgeschäft nicht lohnen. Um die Wähler etwas zu beruhigen, wurde das ausufernde EEG zum fünften Mal reformiert. Bei der Lobbyarbeit im Gesetzgebungsverfahren erwiesen sich allerdings Windrad- und Photovoltaikanbieter als besser vernetzt. Zum Schluß mußten eben die kleinen Biogasanlagen dran glauben.

Wie vergleichbare Entscheidungen vor einem geheimen TTIP-Schiedsgericht sowie unter Beteiligung von Weltkonzernen und cleveren US-Anwaltskanzleien ausfallen würden, kann sich jeder schon heute ausmalen.