© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 28/15 / 03. Juli 2015

Lesereinspruch

Unvollständig

Zu: „Nicht zu leise sein“ von Gernot Facius (JF 22/15)

Der um Objetivität bemühte Beitrag von Gernot Facius ist leider an einer wichtigen Stelle unvollständig. Die Bundesversammlung der Sudetendeutschen Landsmannschaft hat den Satzungszweck um eine wichtige Bestimmung erweitert. Es heißt dort, daß „die Grundrechtecharta der Europäischen Union in allen ihren Teilen für alle EU-Mitgliedsstaaten uneingeschränkt verbindlich gemacht wird“. 

In der Grundrechtecharta werden die Verbote von Kollektivausweisungen und willkürlichem Entzug des rechtmäßig erworbenen Eigentums festgeschrieben. Diesen Festlegungen widersprechen die Beneš-Dekrete beziehungsweise die Handlungen des tschecheslowakischen Staates in den Jahren 1945 bis 1948. 

Der Bundesvorsitzende der Sudetendeutschen Landsmannschaft, Bernd Posselt, ist also verpflichtet, diese neu in die Satzung aufgenommenen Bestimmungen gegenüber der Tschechischen und der Slowakischen Republik zu vertreten. Beide Staaten müssen die Grundrechtecharta übernehmen und ihre Gesetze danach formulieren.

Rüdiger Goldmann, Gablonz / Düsseldorf