© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 34/15 / 14. August 2015

Schrecklich nette Familien
Mhallami-Kurden: Was nötig wäre, um kriminellen Clans das Handwerk zu legen
Jan Timke

In den vergangenen zehn Jahren ist die von ethnischen Familienclans ausgehende Kriminalität in Deutschland sprunghaft gestiegen. Allein in Niedersachsen hat sich die Zahl der diesem Personenkreis zuzurechnenden Straftaten versechsfacht. In Bremen ist bereits mehr als die Hälfte der etwa 2.600 Angehörigen der dort dominierenden kurdisch-arabischen Großfamilie Miri polizeilich in Erscheinung getreten.

Die Clans weiten ihre Aktivitäten auf immer neue Felder der Organisierten Kriminalität aus. Derzeit liegt ihr Fokus auf dem Drogen- und Waffenhandel, der Schutzgelderpressung sowie der Prostitution. Im Kampf um neue Geschäftsfelder gehen die Banden mit äußerster Brutalität vor. Auch vor Kapitalverbrechen wie Mord schreckt man nicht zurück. Die deutschen Sicherheitsbehörden stehen dieser Entwicklung weitgehend hilflos gegenüber. 

Jetzt rächt sich, daß es die Politik in der Vergangenheit versäumt hat, die kurdisch-arabischen Familiensippen, die in den achtziger Jahren als vorgebliche Bürgerkriegsflüchtlinge aus dem Libanon nach Deutschland kamen, konsequent zu integrieren und ihnen die Regeln des Rechtsstaats zu verdeutlichen. Das staatliche Gewaltmonopol wird in diesen Kreisen nach wie vor nicht akzeptiert. Clanchefs und Friedensrichter entscheiden bei privaten Konflikten nach eigenen Regeln, unabhängig von geltendem Recht. So konnten sich ausgehend von den Großstädten mafiöse Strukturen in ganz Deutschland etablieren. Diese Entwicklung ist durch Mittelkürzungen im Bereich der Inneren Sicherheit und den Personalabbau bei der Polizei begünstigt worden, weil dadurch der Verfolgungsdruck auf die Szene verringert wurde.

Es versagt aber nicht nur die Exekutive, sondern auch die Justiz. Durch falsch verstandene Toleranz und äußerst milde Urteile bis hart an die Grenze zur Rechtsbeugung haben deutsche Gerichte die Ausweitung der Organisierten Kriminalität durch ethnische Clans begünstigt. Wenn etwa zum Beispiel ein Delinquent nicht wegen Mordes, sondern wegen Totschlags verurteilt wird, weil „nach den archaischen Sitten- und Wertvorstellungen“ von Tätern und Opfern die Tötung „erlaubt“ gewesen sei, wie es Bremer Richter einmal formulierten. Soviel Verständnis der deutschen Justiz für mittelalterlich anmutende Rituale trägt kaum dazu bei, die Integrationsbereitschaft von Zuwanderern aus dem islamisch-orientalischen Kulturraum zu steigern oder den Respekt der kurdisch-arabischen Clanszene vor dem deutschen Rechtsstaat zu stärken. 

Der Kampf gegen kriminelle ethnische Großfamilien kann nur gewonnen werden, wenn die geltenden Gesetze auch in diesem Milieu durchgesetzt und Rechtsverstöße konsequent geahndet werden, und das ohne falsche Rücksicht auf kulturfremde, menschenverachtende Traditionen. Der Staat muß unmißverständlich deutlich machen, daß rechtsfreie Räume und Parallelgesellschaften hierzulande nicht geduldet werden. Dazu gehört es, ausländische Intensivtäter – soweit rechtlich möglich – auszuweisen und in ihre Heimatländer abzuschieben. 

Es soll allerdings nicht verschwiegen werden, daß die Rückführung von Straftätern nicht selten an der Unwilligkeit der Herkunftsstaaten scheitert, ihre eigenen Bürger wieder aufzunehmen. Das gilt namentlich für den Libanon und die Türkei. Dieser Bruch des Völkerrechts darf von der Bundesregierung nicht länger hingenommen werden. Vielmehr müssen diese Staaten diplomatisch und notfalls auch wirtschaftlich sanktioniert werden, etwa durch Kürzung oder Streichung finanzieller Zuwendungen.

Ein zentrales Problem für die Ermittlungsarbeit der deutschen Strafverfolgungsbehörden sind die intransparenten Verflechtungen der ethnischen Großfamilien gepaart mit ihrem erheblichen Einfluß in der Unterwelt. Diese Strukturen erschweren es, einheimische V-Leute auch mit entsprechendem Migrationshintergrund in den inneren Zirkel der Clans einzuschleusen und Informationen zu sammeln. Deshalb müssen verdeckte Ermittler aus den Herkunftsregionen der kriminellen Sippen in Deutschland zum Einsatz kommen. Der Gesetzgeber ist gefordert, die rechtlichen Grundlagen für die Tätigkeit ausländischer Polizisten in der Bundesrepublik zu schaffen.

Gleichzeitig müssen die Möglichkeiten der Strafverfolgungsbehörden, Gewinne aus kriminellen Aktivitäten abzuschöpfen, erweitert und in der Praxis auch umgesetzt werden. Längst investieren die Clans ihre Mittel aus illegalen Machenschaften nicht mehr nur in teure Statussymbole wie Autos oder Villen, sondern beteiligen sich an Unternehmen und Immobilienprojekten. Um diese Geldwäsche besser bekämpfen zu können, sollte eine Beweislastumkehr nach dem Vorbild der Mafiagesetze Italiens eingeführt werden. Dann wären es die Tatverdächtigen, die den Nachweis zu führen hätten, daß die bei ihnen sichergestellten Vermögenswerte aus legalen Geschäften stammen.

Schließlich sind außerdem spezielle Zeugenschutzprogramme erforderlich, um milde Urteile oder gar Freisprüche mangels Beweisen zu verhindern. Heute werden Tatverdächtige aus dem kurdisch-arabischen Clanmilieu nur selten verurteilt, weil zunächst aussagewillige Zeugen durch Einschüchterungsversuche bis hin zur Androhung von Gewalt aus dem Umfeld der Angeklagten bei ihrer Einvernahme vor Gericht plötzlich einen Rückzieher machen oder Erinnerungslücken vorgeben. 

Wenn Politik und Justiz nicht endlich „klare Kante“ dagegen zeigen, werden sich die rechtsfreien Räume in den migrantischen Parallelgesellschaften deutscher Städte verfestigen und für den Staat auf kurz oder lang unkontrollierbar werden.






Jan Timke ist für die Bürger in Wut (BIW) seit 2008 Abgeordneter der Bremer Bürgerschaft. Zuvor arbeitete er als Polizeibeamter im BKA.