© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 37/15 / 04. September 2015

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Sterbehilfe: Entwürfe nicht verfassungskonform 

BERLIN. Drei der vier Gesetzesentwürfe zur Neuregelung der Sterbehilfe sind nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Zu diesem Ergebnis kommt ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestags. Einzig der Entwurf der CDU-Abgeordneten Patrick Sensburg, Thomas Dörflinger und Hubert Hüppe werde als verfassungskonform angesehen, teilten die Unionspolitiker mit. Ihr Antrag sieht vor, daß Anstiftung und Hilfe zum Suizid generell unter Strafe gestellt werden. Gleichzeitig soll die Palliativmedizin ausgebaut und das Hospizwesen gefördert werden. Die drei Abgeordneten schreiben, daß nur mit einer „solch klaren und hinreichend bestimmten Regelung“ die Suizidbeihilfe zum Schutz des Lebens geregelt werden könne. Ein anderer Entwurf von Michael Brand (CDU) und Kerstin Griese (SPD) sieht bis zu drei Jahre Gefängnis für jeden vor, der „in der Absicht, die Selbsttötung eines anderen zu fördern, diesem hierzu geschäftsmäßig die Gelegenheit gewährt, verschafft oder vermittelt“. Strafbar machen würden sich danach Vereine, Organisationen und Personen, die wiederholt beim Suizid helfen. Straffreiheit soll aber für jene gelten, die nur „im Einzelfall und aus altruistischen Motiven“ bei einer Selbsttötung helfen, also Angehörige oder dem Suizidwilligen Nahestehende – etwa Ärzte. Nach Informationen der Zeitung Die Welt sehen die Bundestagsjuristen bei diesem Entwurf einen möglichen Verstoß gegen das „Bestimmtheitsgebot“ des Grundgesetzes. Es werde nicht deutlich, wie zwischen einer verbotenen geschäftsmäßigen Suizidhilfe mit Wiederholungsabsicht und einer erlaubten Sterbehilfe aus selbstlosen Motiven unterschieden werden könne. So könnten sich Ärzte strafbar machen, die wiederholt Beihilfe leisten und diese Leistung abrechnen. Der Entwurf des Bundestagsvizepräsidenten Peter Hintze (CDU) und des SPD-Gesundheitsexperten Karl Lauterbach sieht vor, ärztliche Suizidbeihilfe unter bestimmten Voraussetzungen zu ermöglichen. Eine vierte Initiative von Renate Künast (Die Grünen) und Petra Sitte (Die Linke) setzt sich dafür ein, daß Suizidhilfe straffrei bleibt, sofern sie von einer erwachsenen, frei verantwortlich handelnden Person gewünscht wird. Eine Entscheidung will der Bundestag im Herbst treffen. (idea/JF)