© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 38/15 / 11. September 2015

Blick in die Medien
Fotografieren verboten!
Ronald Gläser

Dient ja nur der Sicherheit. Mit diesem Argument läßt sich aus Sicht eines Militarapparates fast alles begründen. Wer Kasernen, Kolonnen oder Kampfhubschrauber fotografiert, könnte die Bilder nutzen, um dem militärischen Gegner Informationen zu verschaffen. Also ist das Fotografieren von Militäranlagen in den meisten Ländern verboten.

So weit, so einleuchtend. Aber leider sickert diese Vorgabe immer mehr auch in die – in diesem Falle ausnahmsweise mal zu Recht so betitelte – Zivilgesellschaft ein. Es gibt immer mehr Verbote, die Fotografen bei ihrer Arbeit hindern. Vor allem in unseren Nachbarländern. Länder wie England, Italien und neuerdings auch Spanien haben Gesetze, die das Fotografieren von Polizisten untersagen. Grund ist immer die angeblich drohende Terrorgefahr. Zum Glück sind wir in Deutschland noch nicht so weit. Noch nicht.

Wer darf entscheiden, was gezeigt wird? Das ist die entscheidende Frage. 

Bedenken wir: Die Pressefreiheit stirbt so wie alle Freiheiten immer scheibchenweise. Natürlich geht es bei solchen Verboten nicht wirklich um die möglicherweise abgelichteten Polizisten. Es geht um die Macht des Staates über die Medien. Wer darf entscheiden, was gezeigt wird? Das ist die entscheidende Frage. Die Herrschenden wollen ihre Macht demonstrieren und potentielle Kritiker einschüchtern. Genau aus diesem Grund soll nun eine Frau in Spanien 800 Euro Strafe bezahlen. Sie hatte ein Polizeifahrzeug fotografiert, das achtlos auf einem Behindertenparkplatz abgestellt worden war. Die Botschaft ist klar: Machen wir Normalbürger so etwas, so werden wir unverzüglich von eben jenen Polizisten zur Kasse gebeten, die sich selbst fesch über dieses Parkverbot hinwegsetzen. 

Indem der spanische Staat mittels eines sogenannten Antiterrorgesetzes die Veröffentlichung eben jenes Fotos unterdrückt, bestätigt er genau jene Vermutung, daß es um seine Macht geht – und nicht um angebliche Anschlagsziele.