© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 47/15 / 13. November 2015

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Kirchen begrüßen Beschluß zur Sterbehilfe

BERLIN. Die Kirchen haben begrüßt, daß künftig die geschäftsmäßige Beihilfe zur Selbsttötung verboten ist. Vertreter der Evangelikalen und der Lebensrechtsbewegung halten das am 6. November vom Bundestag beschlossene Gesetz aber nicht für ausreichend, um Schwerstkranke am Lebensende zu schützen. Der Entwurf der Abgeordneten Kerstin Griese (SPD) und Michael Brand (CDU) erhielt in der dritten Lesung 360 Stimmen. 233 Abgeordnete stimmten dagegen, neun enthielten sich. Damit wird eine auf Gewinn und Wiederholung angelegte Suizidbeihilfe – wie sie etwa durch manche Vereine geschieht – strafbar sein. Eine Assistenz bei der Selbsttötung durch Angehörige oder Ärzte bleibt erlaubt, wenn sie nicht auf Wiederholung zielt, also auf den Einzelfall beschränkt bleibt. Mit dem Beschluß habe der Bundestag „ein starkes Zeichen für den Lebensschutz und damit für die Zukunft unserer Gesellschaft und ihren Zusammenhalt gesetzt“, erklärten gemeinsam der EKD-Ratsvorsitzende, Landesbischof Heinrich Bedford-Strohm, die Präses der EKD-Synode, Irmgard Schwaetzer, der Vorsitzende der katholischen Bischofskonferenz, Kardinal Reinhard Marx, und der Präsident des Zentralkomitees der deutschen Katholiken, Alois Glück. Es sei eine Entscheidung für das Leben und für ein Sterben in Würde. Das neue Gesetz schütze schwerkranke und ältere Menschen vor einem zunehmenden sozialen Druck, vorzeitig aus dem Leben zu scheiden. Die Kirchenvertreter äußern sich zugleich dankbar für das am 5. November beschlossene Gesetz, Sterbende durch die Hospiz- und Palliativmedizin besser zu versorgen. Der Bundesvorsitzende des Evangelischen Arbeitskreises der CDU/CSU, Thomas Rachel, nannte das Verbot der geschäftsmäßigen Suizidbeihilfe ein wichtiges Signal zum Schutz der Menschenwürde am Ende des Lebens. Auf dem Gesetzeswege könnten aber niemals alle Ausnahmesituationen persönlichen Sterbens geregelt werden. Der Präsident der Vereinigung Evangelischer Freikirchen (VEF), Ansgar Hörsting, lobte ebenfalls den Beschluß: „Das Parlament hat sich für den aus meiner Sicht besten Entwurf ausgesprochen. Das Leben hat eine unantastbare Würde und auch Unverfügbarkeit. Eine Übertretung dieser Grenze darf niemals normalisiert werden. Deswegen ist es richtig, geschäftsmäßige Sterbehilfe zu verbieten.“ Gleichzeitig halte er es für richtig, daß niemand in Einzelfällen eine gesetzliche Strafe fürchten müsse, sagte Hörsting. Die Vorsitzende der Vereinigung Christdemokraten für das Leben (CDL), Mechthild Löhr, kritisierte, daß der Staat seine Schutzfunktion gegenüber dem Bürger weitgehend in den privaten Gewissens- und Ermessensspielraum gestellt habe: „Suizidbeihilfe wird, so befürchten wir, langsam aber stetig zum akzeptierten Handlungsangebot am Lebensende.“ (idea/JF)

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