Jetzt wird die Welt gerettet – durch das Verwaltungsgericht Halle. Es verhandelt nicht mehr und nicht weniger als die vom Menschen gemachte Erderwärmung. Richter Volker Albrecht betritt den modernen Sitzungssaal 1.063. Ganz hinten ein gutes Dutzend Gäste in drei Stuhlreihen. Vor ihm als Kläger Michael Miersch und Dirk Maxeiner, zwei gesetzte Herren um die Sechzig. Beide waren bis vor einem Jahr Deutschlands bekanntestes Autorenduo. Die Bücher und Kolumnen von „Maxeiner und Miersch“ liefen gut.
Neben den Journalisten und ihren Anwälten sitzen die drei Vertreter des Umweltbundesamtes (UBA). Diese staatliche Behörde verbreitet seit 2013 in einer Broschüre, Maxeiner und Miersch würden Sachen behaupten, die „nicht mit dem Kenntnisstand der Wissenschaft übereinstimmen“. Sie zweifeln, daß es möglich ist, den Klimawandel so aufzuhalten, wie dies die Regierung tut. Maxeiner und Miersch sehen sich verunglimpft und wollen der Behörde diese Diffamierungskampagne untersagen lassen. Ihre Anwältin fragt: „Inwieweit darf eine Bundesbehörde bestimmte Aussagen stigmatisieren?“ Ihre Mandanten erwarteten Neutralität eines Amtes.
Der UBA-Vertreter hält dagegen: „Die Kläger provozieren bewußt.“ Die Behörde müsse geradezu tätig werden, wenn es zu solchen Äußerungen komme. Das Gericht zieht sich zur Beratung zurück. Nach gut zwanzig Minuten kommt Richter Volker Albrecht mit dem Urteil zurück: Klage abgeschmettert. „Die Äußerungen des UBA sind gerechtfertigt.Das ergibt sich aus der Aufgabe des UBA.“ Diese bestehe unter anderem in der „Aufklärung der Öffentlichkeit über Umweltfragen“. Es klingt fast so, als hätte der Vertreter der Behörde das Urteil selbst aufgesetzt.
Die Kläger sind betrübt. „Das heißt, daß jetzt Behörden zwischen guten und schlechten Journalisten unterscheiden dürfen. Eigentlich sollten doch Journalisten Behörden kontrollieren – und nicht umgekehrt“, sagt Miersch der JF und kündigt Berufung an.