© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 50/15 / 04. Dezember 2015

Meldungen

Asylkrise: Mazyek warnt vor Überforderung 

Osnabrück. Der Zentralrat der Muslime in Deutschland (ZMD) hat angesichts der hohen Asylzahlen vor einer Überforderung gewarnt. Zwar könne es moralisch „wegen der Werte unserer Verfassung und unserer historischen Verantwortung keine Obergrenze geben. Technisch aber schon“, sagte Verbandschef Aiman Mazyek der Neuen Osnabrücker Zeitung. Diese Obergrenze scheine offenkundig bald erreicht zu sein. Zugleich betonte der ZMD-Chef, die Asylwelle werde auch den Islam in Deutschland verändern. Innerhalb der vergangenen Monate sei die Zahl der Moslems um rund ein Viertel gestiegen. Die islamische Gemeinschaft stehe deswegen „vor ungeahnten und neuen Herausforderungen“. Die Moslems in Deutschland seien nun gefordert, sich stärker um die Integration der Asylbewerber zu kümmern. (ho)





Behörden dürfen Moslems Paß verweigern 

Aachen. Moslems darf die deutsche Staatsbürgerschaft verweigert werden, wenn schwerwiegende Zweifel am Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung vorliegen. Dies geht aus einem Urteil des Verwaltungsgerichtes Aachen hervor, das damit die Beschwerde einer Marokkanerin abschmetterte. Der Umstand, daß sich die Frau in Deutschland seit ihrer Geburt 1994 „ausschließlich in streng islamistisch oder salafistisch orientierten Kreisen bewege“, lasse hinsichtlich der Gesinnung der Frau „keine günstige Zukunftsprognose“ zu, heißt es in einer Mitteilung des Gerichts. Laut der Kammer gebe es zahlreiche Hinweise darauf, daß die Marokkanerin der „salafistisch-extremistischen Ausrichtung des Islam zumindest sehr nahe stehe“. Diese Ideologie widerspreche in wesentlichen Punkten „den Grundprinzipien der freiheitlichen demokratischen Grundordnung“, betonten die Richter. (ho)





Urteil: Lebensschützer darf demonstrieren 

STRASSBURG. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat einem deutschen Lebensschützer das Recht zugesprochen, vor Arztpraxen gegen Abtreibungen zu demonstrieren. Die Urteile deutscher Gerichte, die ihm dies untersagt hatten, stellten einen Verstoß gegen das in der Europäischen Menschenrechtskonvention verbürgte Recht auf freie Meinungsäußerung dar, teilten die Richter mit. Zudem wies der Gerichtshof den Vorwurf des Bundesverfassungsgerichtes zurück, der Mann aus dem badischen Weinheim habe Abtreibungen mit dem Holocaust gleichgesetzt, indem er Faltblätter mit der Aufschrift: „Damals: Holocaust, heute: Babycaust“ vor einer Klinik verteilte. Der Mann betreibt seit über fünf Jahren die Internetseite „babycaust.de“, auf der er Abtreibungsärzte und Kliniken listet. (cop)





Umfrage der Woche

EU-Vorstoß: Sollte das Waffenrecht verschärft werden?

Ja, damit könnte die Gewaltkriminalität eingedämmt werden. 2 %

Nein, damit die Bürger sich schützen können, sollte das Waffenrecht liberalisiert werden. 66 %

Ja, solange die Polizei für die innere Sicherheit sorgt, braucht es keinen privaten Waffenbesitz. 5 %

Nein, Kriminelle kommen auf dem Schwarzmarkt immer an Waffen. 27 %

abgegebene Stimmen gesamt: 809

Aktuelle Umfrage: Syrien-Einsatz: Sollte Deutschland mit Assad kooperieren?

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