© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 02/16 / 08. Januar 2016

Staatsbürgerliche Aufklärung zum Ausländerrecht: Absage an das Staatsvolk
Integration ist fremdenfeindlich
(dg)

Luxemburgs Volksabstimmung zur Einführung eines allgemeinen Ausländerwahlrechts bei nationalen Parlamentswahlen fiel im Juni 2015 eindeutig aus: 78 Prozent stimmten dagegen. Ein Ergebnis, das den in Lübeck für die staatsbürgerliche Erziehung des Polizeinachwuchses zuständigen Robert Chr. van Ooyen ebenso verbittert wie eine ähnliche, von „konservativer Hybris“ gezeichnete Entscheidung des Bremer Staatsgerichtshofs gegen das Wahlrecht von EU-Ausländern. Wie immer mit seinem Hausheiligen, dem 1933 emigrierten österreichischen Staatsrechtler Hans Kelsen argumentierend, stößt sich van Ooyen vor allem an dem mythologisch, „wenn nicht gar religiös aufgeladenen“ Begriff vom „Staatsvolk“. Eine Vorstellung, aus der der „wohl intellektuellste (Rechts-)Extremist des 20. Jahrhunderts: Carl Schmitt“ eine Staatstheorie verfertigt habe. Wer auf diese Weise heute noch „antipluralistische“ politische Einheit als „Gemeinschaft“ definiere, zeige eine „fremdenfeindliche Haltung“ (Recht und Politik, 3/2015). Entsprechend fremdenfeindlich sei dann auch die darauf basierende Konzeption der „Integration“ der in Deutschland lebenden Ausländer. Es könne die Differenz der Fremden nicht zulassen, sondern wolle durch die Eingliederung das Fremde in das Identische, das „vermeintlich Homogene“ verwandeln.   


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