© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 04/16 / 22. Januar 2016

Meldungen

Verschweigen der Täter hat keine Folgen 

STOCKHOLM. Die schwedische Staatsanwaltschaft wird nach Angaben von Sveriges Radio nicht gegen die Stockholmer Polizei ermitteln. Dieser wird unter anderem vorgeworfen, bei den sexuellen Übergriffen gegen Frauen während des Festivals „We are Sthlm“ in den Jahren 2014 und 2015 nicht über die Herkunft der Täter informiert zu haben. Erst im Zuge von Belästigungen von Frauen in Schweden in der Silvesternacht seien die Angriffe aus den Jahren 2014 und 2015 bekanntgeworden. Insgesamt hatte die Polizei rund 200 Männer des Platzes verwiesen. 50 Täter, die meisten davon afghanische Asylbewerber, seien identifiziert worden. Laut Schwedenradio betonte die Staatsanwaltschaft im Anschluß, daß es nicht ungesetzlich sei, wenn die Polizei diese Art von Informationen nicht verbreite. Polizeichef Dan Eliasson hat eine interne Untersuchung angekündigt, die die Vorfälle und die Reaktionen der Polizei nun unter die Lupe nehmen soll. „Manchmal trauen wir uns nicht, zu sagen, wie es ist, weil wir glauben, daß das den Schwedendemokraten in die Hände spielt“, gestand der Polizeichef. (ls/ho)





Wirren um doppelte Staatsbürgerschaft 

BOZEN. Der Südtiroler Schützenbund (SSB) hat mit Erstaunen auf die „inhaltlich völlig falschen“ Aussagen von Andreas Khol (ÖVP) im Morgentelefon des Senders Rai Südtirol reagiert. Dort vertrat der Kandidat für das Bundespräsidentenamt die Ansicht, daß für einen erleichterten Zugang der Südtiroler zur österreichischen Staatsbürgerschaft sowohl eine Änderung der österreichischen Verfassung als auch eine Änderung des Völkerrechts notwendig seien. SSB-Landeskommandant Elmar Thaler hat ihm in diesem Zusammenhang  die Gutachten des Völkerrechtsexperten Walter Obwexer von der Universität Innsbruck und ein amtliches Schreiben des österreichischen Bundeskanzleramtes zukommen lassen, die eindeutig das Gegenteil belegen. (ctw)





Umstrittenes Gesetz zu Familiennamen gekippt 

BRÜSSEL. Das belgische Verfassungsgericht hat nach Angaben des Belgischen Rundfunks (BRF) die umstrittene Familiennamen-Regelung für Neugeborene gekippt. Seit März 2014 konnten die Eltern wählen: Das Kind bekam entweder den Nachnamen der Mutter, des Vaters oder einen Doppelnamen. Bei Nichteinigung erhielt das Baby den Nachnamen des Vaters. Dies gebe den Männern de facto aber ein Vetorecht, erklärte das Institut für die Gleichberechtigung von Männern und Frauen und klagte. Laut BRF wurde die Möglichkeit zur freien Namenswahl kaum genutzt. Im vergangenen Jahr erhielten 90 Prozent der Neugeborenen den Nachnamen ihres Vaters. (ctw)