© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 11/16 / 11. März 2016

Knapp daneben
Kriminalisierte Jungunternehmer
Karl Heinzen

Nur jedes zehnte Start-up wird ein Erfolg. Bei den meisten stellt sich schon binnen eines Jahres die Erkenntnis ein, daß die Geschäftsidee wohl doch nicht so zündend ist, wie man sich selber und den Investoren weisgemacht hatte. Für zwei Jungunternehmer aus Landshut war der Traum von der Selbständigkeit sogar schon nach drei Monaten ausgeträumt. Die Polizei stürmte ihre in einer Garage untergebrachte Betriebsstätte und beschlagnahmte alles, was sie in dieser vorfand. Seit Dezember vergangenen Jahres hatten die beiden Partner hier mit einem Tintenstrahldrucker 50-Euro-Scheine produziert. Deren Qualität war zwar nach Einschätzung des bayerischen Landeskriminalamtes noch verbesserungswürdig. Gleichwohl schienen sie bereits eine beachtliche Zahl von Kunden gewonnen zu haben, die die Blüten zu einem Fünftel des Nominalwertes abnahmen und in Bitcoin bezahlten.

Gegenüber den Nachbarn der Garage legte das Landshuter Duo keine Heimlichkeit an den Tag.

Die Vorgehensweise der beiden Geschäftsleute läßt vermuten, daß sie sich über die rechtlichen Probleme ihres Gewerbes nicht im klaren waren. Gegenüber den Nachbarn der Garage legten sie keine Heimlichkeit an den Tag. Auch verbargen sie nicht, daß sie plötzlich zu Geld gekommen waren. Einer der beiden protzte sogar mit einem geliehenen Lamborghini. Vor allem aber archivierten sie, wohl um für Reklamationen gewappnet zu sein, akribisch die Posteinlieferungsbelege der Sendungen an ihre Kunden.

Angesichts der zunehmenden Komplexität des Rechts sind die Grenzen zwischen Legalität und Illegalität für viele Unternehmen nicht länger deutlich. Oft müssen sie ignoriert werden, um sich im Wettbewerb zu behaupten. Vielleicht dachte das Landshuter Duo, daß die Geldversorgung der Bevölkerung wegen der nicht abreißenden Kette gesprengter Bankautomaten ins Stocken geraten könnte und wollte einfach nur helfen. Vielleicht hatte es auch das Gerede über die Abschaffung des Bargelds im Ohr und wollte Sammlern Erinnerungsstücke anbieten. Auf jeden Fall wußte es, daß der Staat heute unablässig gegen seine eigenen Gesetze verstößt. Wer will es freien Bürgern da verübeln, wenn sie auch so vorgehen?