© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 12/16 / 18. März 2016

„Informationen werden vorenthalten“
Pressekodex: Der Presserat bleibt bei seiner Regel, die Nennung der Täterherkunft nur in Ausnahmefällen zu dulden
Henning Hoffgaard / Ronald Gläser

Deutliche Worte von Tanit Koch. Die Bild-Chefin urteilte über den Beschluß des Presserates, seinen Kodex unverändert zu lassen, so: „Geht es nach dem Presserat, dann sollen Redaktionen in Deutschland ihre Leser letztlich bevormunden, indem sie ihnen relevante Informationen vorenthalten.“ Diese freiwillige Form der Selbstzensur der meisten Medien stelle die Deutschen „unter eine Art Generalverdacht“. 

Der Presserat hatte entschieden, seine Richtlinien zur Erwähnung der Täterherkunft in Medienberichten nicht zu ändern. Damit darf über die „Zugehörigkeit der Verdächtigen oder Täter zu religiösen, ethnischen oder anderen Minderheiten“ im Sinne des Presserates nur in Ausnahmefällen berichtet werden. 

„Immer, wenn die Veröffentlichung einer Information die Gefahr diskriminierender Effekte enthält, ist besonders hohe Sensibilität gefordert. Den Vorwurf des Verschweigens und der Zensur weist der Presserat ausdrücklich zurück“, sagte ein Sprecher des Selbstkontrollorgans. „Wenn Redaktionen Informationen nicht veröffentlichen, weil ihre Bedeutung für das Verständnis gering, die Diskriminierungsgefahr aber hoch ist, handeln sie nicht unlauter, sondern verantwortungsbewußt.“

Nach Köln hatte der Presserat eine Überarbeitung der sogenannten „Diskriminierungsrichtlinie“ in Aussicht gestellt. Zu der Berichterstattung darüber waren zahlreiche Beschwerden beim Presserat eingegangen. Dies ist nun vom Tisch.

 „Der Presserat ist nicht der Vormund von Journalisten und Medien, er gibt mit seinem Kodex lediglich Handlungsorientierungen. Es gibt kein Verbot, die Herkunft von Straftätern oder Tatverdächtigen zu nennen“, machte das Gremium deutlich. Ganz so unverbindlich sind die Regeln aber nicht. So verlangen Berufsverbände wie der Deutsche Journalistenverband Berlin von ihren Mitgliedern die Beachtung der „vom Presserat in Zusammenarbeit mit den Presseverbänden beschlossenen publizistischen Grundsätze“.