© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 13/16 / 25. März 2016

Gericht: Rundfunkbeitrag nicht verfassungswidrig
Bis es wieder paßt
Markus Brandstetter

Wer weder einen Fernseher noch ein Radiogerät, geschweige denn einen Computer mit Internetzugang besitzt, muß trotzdem Rundfunkbeitrag bezahlen – ganz egal, was er oder sie sieht oder hört oder eben nicht sieht oder hört.

Dieses Urteil hat das Bundesverwaltungsgericht in der vorigen Woche verkündet. Überrascht wird das keinen haben, denn zwei Dinge sind bereits seit Jahren erkennbar: Erstens werden Rundfunk und Fernsehen immer mehr zum Staatsfunk, was man jederzeit an der regierungsfreundlichen Programmplanung und der unkritischen Berichterstattung erkennen kann. Und zweitens sind die deutschen Gerichte bis zum Bundesverfassungsgericht in den zweifelhaften Habitus verfallen, alles, aber wirklich auch alles, was irgendwie regierungskonform ist, einfach abzunicken. Der Ausstieg aus der Atomenergie, der Schwenk in Richtung alternative Energien, die Rettung Griechenlands, die Millionen von Flüchtlingen, die Geld wollen und es bekommen – alles ist ausnahmslos gut, gerecht und selbstverständlich mit dem geltenden Recht vereinbar.

Und sollte es einmal nicht mit geltendem Recht vereinbar sein, dann werden alte Gesetze entweder radikal neu und ganz anders ausgelegt oder neue Gesetze verabschiedet, die das gestatten, was die Regierung gerne will. Und dann paßt es wieder.